Grüne & Co: Bekommen Ex-Parlamentarier Arbeitslosengeld?

Blick in den Nationalrat im Ausweichquartier in der Hofburg
Nein. Auf welche Sicherheiten können Abgeordnete setzen, wenn sie ihr Mandat im Nationalrat verlieren oder verpassen?

Viele Leute, die aus dem Parlament ausscheiden, können das kontrolliert tun und sich mehrere Monate oder sogar Jahre auf ihren Abschied vorbereiten. Sie können berufliche Arrangements treffen und sich auf ein Leben danach einstellen. Was aber passiert mit Parlamentariern, die nicht sofort eine neue Arbeit finden? Und wie stehen die da, wenn das Ausscheiden eher überraschend durch ein unerwartet schlechtes Wahlergebnis kommt?

Aus der Parlamentsdirektion lässt man auf Nachfrage wissen, dass Abgeordnete ihre Bezüge in dieser Gesetzgebungsperiode bis zu ihrem Ende am 8. November bekommen - also nicht einmal drei Wochen nach dem amtlichen Endergebnis. Für weitere drei Monate haben sie übergangsweise dann noch einen Anspruch auf 75 Prozent der Bezüge (siehe Bundesbezügegesetz).

Das gilt aber nur, sofern sie keine Ansprüche aus anderen Tätigkeiten erworben haben und auch noch nicht Pension beziehen können. Bisherige Nebentätigkeiten, wie etwa Einkünfte aus einer eigenen Firma etc., werden etwa anteilsmäßig abgezogen. Der Anspruch verlängert sich für Politiker auf sechs Monate, die wegen Unvereinbarkeitsbestimmungen gar keine Arbeit neben dem Amt ausüben durften, das sind Regierungsmitglieder und Staatssekretäre.

Keine Arbeitslosenversicherung

Nach dieser Zeit haben Parlamentarier laut Auskunft des AMS keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da sie nicht pflichtversichert sind.

Haben Abgeordnete vor ihrem Amtsantritt (oder parallel zum Amt) aber durch eine andere versicherte Arbeit einen Anspruch erworben, gilt dieser wie für jeden anderen Bürger auch.

Zum Beispiel: Hat ein Abgeordneter in den zwei Jahren vor seinem Amtsantritt zumindest 52 Wochen gearbeitet, errechnet sich aus dieser Zeit auch zwei Legislaturperioden später noch ein Anspruch aus der Arbeitslosenversicherung. Einen Job vor oder während dem Amt ausgeübt zu haben oder währenddessen etwas anzusparen, empfiehlt sich also.

Eine Statistik darüber, wie oft ehemalige Mandatare solche Regelungen in Anspruch nehmen müssen gibt es beim AMS nicht.

Mitarbeiter sind normale Angestellte

Mit den Abgeordneten verlieren auch ihre direkten Mitarbeiter ihren Job. Jeder Abgeordnete hat das Recht auf solche parlamentarische Angestellte. Die Kosten bekommt man aber nur ersetzt, wenn die Dienstverträge nicht über die Gesetzgebungsperiode hinausgehen. Diese Mitarbeiter gelten als ganz normale Angestellte (siehe dieses Gesetz).

Die Parlamentsdirektion hat keinen Einfluss darauf, wie hingegen direkte Mitarbeiter der Parlamentsklubs angestellt werden. Die Rechte der Klubs erlöschen jedenfalls mit ihrer Auflösung.

Bei den Grünen trifft die Kündigungswelle nach dem verpassten Wahleinzug im Parlamentsklub offenbar insgesamt 90 Mitarbeiter.

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