SPÖ-Leichtfried will Transparenz
Jörg Leichtfried, Delegationsleiter des fünfköpfigen SPÖ-Teams im EU-Parlament, will mehr Spannung in die EU-Wahlen 2014 bringen. Sein Vorschlag: Die Spitzenkandidaten der wahlwerbenden Fraktionen sollten zugleich die Kandidaten für den österreichischen EU-Kommissar sein. „Die Wahlen wären dadurch interessanter. Das würde die Wahlbeteiligung erhöhen, weil die Wähler mit ihrer Entscheidung mehr als bisher beeinflussen könnten“, sagt Leichtfried zum KURIER.
Gesetzlicher Änderungen bedürfe es dafür nicht, die Parteien könnten das verbindlich vereinbaren. Nebeneffekt des Vorschlages: Übliche Absprachen zwischen den Regierungsparteien, wer als Kommissar nach Brüssel solle, würden sich erübrigen. Leichtfried: „Es ist von Anfang an transparent, wer infrage kommt.“
Im Hintergrund von Leichtfrieds Vorschlag steht, dass das EU-Parlament nach der Wahl 2014 mehr bei der Auswahl des Kommissionspräsidenten mitzureden hat als bisher (siehe Info EU-Wahl).
Die Europaparteien bereiten sich deshalb schon auf die Präsentation von Spitzenkandidaten vor, damit auch klar ist, wer EU-Kommissionspräsident werden könnte. Dieses Prinzip will der Steirer bei der Nominierung des Kommissars auf Österreich übertragen. Auch an Wahlprogrammen, die grenzüberschreitend Geltung haben, wird gearbeitet.
Zu dem Umstand, dass sein Vorschlag Rechte des Kommissionspräsidenten bei der Auswahl der Kommissare beschneiden würde, sagt Jurist Leichtfried: „Das hat es noch nie gegeben, dass der Kommissionspräsident den Kandidaten eines Landes abgelehnt hat. Das ist totes Recht.“ Bester Beweis sei Luxemburg: „Dort wird seit Jahren der Spitzenkandidat des Wahlsiegers EU-Kommissionsmitglied des Landes.“ Die Frage, ob er selbst Spitzenkandidat werden würde, will Leichtfried nicht beantworten. „Das wird die Partei nach der Nationalratswahl entscheiden.“
Bestellung jetzt
Bisher schlug der Europäische Rat (und damit die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten) den EU-Kommissionspräsidenten mit qualifizierter Mehrheit vor. Dabei musste berücksichtigt werden, welche Europapartei die Wahlen gewonnen hat.
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Nach dem Lissabonner Vertrag schlägt wieder der europäische Rat einen Präsidenten mit qualifizierter Mehrheit vor, wobei das Ergebnis der EU-Wahl berücksichtigt werden muss. Der Kommissionspräsident muss danach aber vom EU-Parlament gewählt werden.
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