Was das neue Jahr bringt

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Der Sparkurs wird mit Solidarabgabe und magerer Pensionserhöhung fortgesetzt, dafür bekommen Pendler etwas dazu. Höher werden Verkehrsstrafen.

Neues Jahr, neue Gesetze: Der KURIER zeigt auf, was sich im kommenden Jahr für die Österreicher ändert.

Die bis 2016 befristete Solidarabgabe – ein Teil des Sparpaketes – tritt in Kraft. Sie trifft Menschen, die mehr als 185.920 Euro brutto pro Jahr verdienen. Umgesetzt wird das Ganze so: Bei Einkommen ab der genannten Höhe steigt die Steuer auf das 13. und 14. Gehalt – und zwar von sechs auf bis zu 27 Prozent. Ab 594.678 Euro brutto pro Jahr fällt die Steuerbegünstigung des 13. und 14. ganz weg. Betroffen sind rund 6400 Lohnsteuerzahler. Bei Einkommensteuer-Pflichtigen wird die Solidarabgabe über einen reduzierten Gewinnfreibetrag umgesetzt.

Den Sparkurs bekommen auch Beamte und Pensionisten zu spüren. Die Bundesbediensteten – zum Teil auch Landesbedienstete – müssen eine Nulllohnrunde hinnehmen. Pensionisten bekommen um 1,8 Prozent mehr Pension. Um so viel steigen auch die Gagen der Politiker. Personen, die eine Mindestpension (Ausgleichszulage) beziehen, wird aber die Inflation mit einem Plus von 2,8 Prozent abgegolten. Alleinstehenden stehen damit 837,63 Euro pro Monat zu, Ehepaaren 1255,89 Euro.

Der Weg in die Frühpension wird erschwert – ein Kernstück des Sparpaketes: Wer 62 Jahre alt ist, darf zwar weiter in Frühpension (Korridorpension) gehen, braucht dafür aber künftig mehr Versicherungsjahre: Zwischen 2013 und 2017 steigt die Zahl nötiger Versicherungsjahre von derzeit 37,5 auf 40 in Halbjahresschritten. Bei der Invaliditätspension fällt der Tätigkeitsschutz nach dem 57. Lebensjahr weg. Er gilt erst ab dem 60. Lebensjahr. Das bedeutet, dass diese Menschen für den Arbeitsmarkt voll vermittlungsfähig bleiben.Die Pensionsbeiträge steigen bei Gewerbetreibenden (von 17,5) auf 18,5 Prozent, Bauern müssen ab Juli 16 Prozent (derzeit 15,5 Prozent) an Pensionsbeitrag zahlen. Die Höchstbeitragsgrundlage (für Pension-, Kranken-, Unfall- und Arbeitsenlosenversicherung) steigt um 90 auf 4440 Euro. Teurer wird der Nachkauf von Schul- und Studienzeiten für die Pension – ein Monat ist dann um 1012 Euro (derzeit: 964 Euro) zu haben. Bei Personen, die vor dem 1. Jänner 1955 geboren sind, kommen noch verteuernde Risikozuschläge dazu.Pendler bekommen eine höhere Förderung. Die Pendlerpauschale wird um den „Pendler-Euro“ ergänzt. Je gefahrenen Kilometer kann beim Finanzamt ein Euro als Absetzbetrag geltend gemacht werden. Die Pendlerpauschale bekommen auch Wochen- und Teilzeitpendler. Für Kleinverdiener steigt der Pendler-Zuschlag in Form einer Negativsteuer von 141 Euro auf 290 Euro. Um den Verzicht auf das Auto auf dem Arbeitsweg zu fördern, wird das „Jobticket“ eingeführt. Unternehmen können Mitarbeitern freiwillig das Öffi-Ticket zahlen, Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge werden dafür nicht fällig.

Pendler, die regelmäßig die Bahn benützen, könnten von einer anderen Verbesserung profitieren: Bahnkunden bekommen nämlich mehr Geld zurück, wenn sich Züge verspäten. Ab Juli 2013 erhalten im Nahverkehr alle Jahreskartenbesitzer zehn Prozent der Kosten einer Jahreskarte zurück, wenn in einem Monat fünf Prozent der Züge unpünktlich gewesen sind.

Was Strafen und Gebühren im Verkehr anlangt, wird Einiges kostspieliger: Die Vignette, 2013 himbeerfarbenes Mautpickerl, kostet für Pkw 80,60 Euro (2012: 77,80 Euro) und für Motorräder 32,10 Euro (2012: 31 Euro). Die 10-Tages-Pkw-Vignette kommt auf 8,30 Euro (Motorräder: 4,80 Euro), die Zwei-Monats-Pkw-Vignette auf 24,20 Euro (Motorräder: 12,10 ). Der Strafrahmen für Organmandate wird von 36 Euro auf 90 Euro erhöht, der für Anonymverfügungen von 220 auf 365 Euro. Telefonieren beim Fahrradfahren wird mit Ende März 2013 verboten, eine Freisprechanlage darf verwendet werden. Bei einem Verstoß drohen 50 Euro Strafe.

Reformen im Schulsystem werden fortgesetzt: Ab September werden 954 bisherige Hauptschulen als Neue Mittelschulen geführt (derzeit 698). Nach Vorarlberg wird damit das Burgenland komplett umgestellt sein. Zeitgleich startet in Etappen die neue Oberstufe mit Kurssystem. Die Unterrichtsfächer werden in Module geteilt, die positiv abgeschlossen werden müssen. Wer in einem Fach einen Fünfer bekommt, muss aber nur das Modul wiederholen – nicht die ganze Klasse.

Das Obsorgerecht wird erneuert. Streiten die Eltern nach einer Trennung um die Kinder, bleibt für die Dauer von sechs Monaten die Obsorge wie vor der Trennung. Zum zweiten Elternteil muss es Kontakt geben. Das Gericht kann in dieser Phase ein Gespräch mit einem Mediator oder Familienberater anordnen. Nach sechs Monaten entscheidet der Richter über eine gemeinsame oder eine alleinige Obsorge. Väter unehelicher Kinder bekommen auch gegen den Willen der Mutter ein Antragsrecht auf gemeinsame oder alleinige Obsorge. Paare, die sich einvernehmlich trennen, müssen zum Zeitpunkt der Scheidung bekannt geben, wie der regelmäßige Kontakt mit den Eltern gestaltet wird. Das neue Namensrecht bringt für Kinder und ganze Familien die Möglichkeit, einen Doppelnamen zu führen – bisher durfte das nur ein Elternteil.

Die Justiz wird Korruption strenger ahnden können: Das Strafrecht wurde verschärft. Bestechung von Regierungsmitgliedern, Landeshauptleuten, Bürgermeistern und Abgeordneten ist ab Jänner ebenso strafbar wie das „Anfüttern“ von Beamten und Politikern. Erfolgshonorare rund um Verträge mit dem Staat werden verboten. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wird aufgestockt. Lobbyisten, die Politiker für Interessen gewinnen wollen, müssen sich bis Ende März in ein Register im Justizministerium eintragen.

Für die Fußfessel (elektronisch überwachter Hausarrest) treten bei Vergewaltigung, geschlechtlicher Nötigung, sexuellem Missbrauch von Unmündigen, Jugendlichen sowie beeinträchtigten Personen neue Vergaberegeln in Kraft. Sexualstraftäter können nicht mehr die gesamte Strafe mit Fußfessel abbüßen, sondern müssen die Hälfte hinter Gittern verbringen – mindestens aber drei Monate. Opfer bekommen ein Äußerungsrecht.

Billiger und teurer: Ab 1. April wird Heiraten billiger. Alle „zur Ermittlung der Ehefähigkeit“ anfallenden Gebühren werden pro Paar mit 50 Euro pauschaliert, derzeit ist für jedes einzelne Dokument eine Gebühr fällig. Teurer wird das Verschicken von Paketen. Die Post hebt die Preise mit 1. Februar um drei bis vier Prozent an.

Verbesserungen gibt es für Bankkunden: Kontoführungs-, Bankomat- und Kreditkartengebühren sowie andere Entgelte für Zahlungsdienste dürfen nicht mehr automatisch der Inflation angepasst werden. Höhere Gebühren müssen mindestens zwei Monate vorher angekündigt werden. Neben den vereinbarten Entgelten ist es Banken verboten, Zusatzgebühren für Informationen und Nebenleistungen zu verrechnen – das gilt etwa für die Sperre einer verlorenen oder gestohlenen Bankomat- oder Kreditkarte.

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