Bundesheer: Männer sollen lange Haare haben dürfen

Verfassungsgerichtshof hält unterschiedliche Haarlänge bei Frauen und Männern für rechtswidrig.
Bundesheer: Männer sollen lange Haare haben dürfen

Der Verfassungsgerichtshof VfGH bringt das Bundesheer in die Bredouille: Nach einer Beschwerde eines Soldaten hat das Höchstgericht nun entschieden, dass die unterschiedliche Haarlänge von Männern und Frauen formal und inhaltlich nicht haltbar ist. Das bedeutet: Laut dieser Entscheidung dürfen Männer beim Heer lange Haare tragen.

Was ist passiert?

Der VfGH hat einen Erlass des (damaligen) Verteidigungsministers aus dem Jahr 2017 über die Haarlänge von Soldatinnen und Soldaten aufgehoben.

Anlass für das von Amts wegen eingeleitete Prüfungsverfahren war die Beschwerde eines Soldaten beim VfGH gewesen, der über die Bundesdisziplinarbehörde eine Geldstrafe bekommen hat, weil er seine Haare zu einem Pferdeschwanz zusammengebunden trug. Dem Erlass des Verteidigungsministers vom Dezember 2017 zufolge müssen die Haare von Soldaten kurz geschnitten sein, während es Soldatinnen gestattet ist, lange Haare „am Hinterkopf gezopft, mit einem Band zusammengehalten (Pferdeschwanz) oder hochgesteckt“ zu tragen.

Laut VfGH greift dieser Erlass in die private Lebensführung ein - und hätte daher überhaupt eine Verordnung sein müssen. Dafür fehlt laut VfGH aber die gesetzliche Grundlage, und er hätte im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden müssen. 

Zudem verletzt die Anordnung eines Kurzhaarschnitts nur für männliche Soldaten das Verbot der Benachteiligung aufgrund des Geschlechts sowie das Recht auf Achtung des Privatlebens (Art. 14 und Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention).

Im Prinzip darf eine Behörde - beispielsweise im Sinne der nationalen Sicherheit - auf das Privatleben von Bürgern eingreifen oder auch die Länge der Frisur regeln, um Sicherheit und Disziplin zu gewährleisten. Das Problem ist nur: Wenn etwa Gründe wie das Vermeiden von Unfällen oder die Hygiene als Argument herangezogen werden, gelten diese sinnvollerweise für Männer und Frauen gleichermaßen. Ein verpflichtender Kurzhaarschnitt nur für Soldaten benachteiligt daher Männer und verletzt somit die Europäische Menschenrechtskonvention.

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