Vertreibung aus dem Pensionsparadies

Vertreibung aus dem Pensionsparadies
Nicht nur bei Kassen gibt es Luxuspensionen. Privilegien in staatsnahen Betrieben kosten jährlich eine halbe Milliarde Euro

Vergangene Woche starteten Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Heinz-Christian Strache die Jagd auf die Sozialversicherungsträger. Ihre Anklage, es gebe zahlreiche Luxusdienstwägen und exorbitante Gagen tausender Funktionäre, hatte rasch den Geruch einer Vendetta auf Pfründe der SPÖ.

So droht eine gute Reformdebatte wieder unterzugehen: Denn Kurz und Strache prangerten auch das Zusatzpensionssystem der Kassen, vulgo Luxuspensionen, an. Diese betreffen freilich nicht nur Sozialversicherungsträger wie Gebietskrankenkassen, sondern fast alle staatsnahen Betriebe.

Jahrzehntelang war das gängige Praxis in Österreich: „Da schüttelten zwei einander die Hände und ließen einen Dritten zahlen“, erklärt Pensionsexperte Bernd Marin das Problem.

Die Zwei, das sind heute etwas mehr als 25.000 ehemalige Beschäftigte staatsnaher Betriebe wie Energieversorger, Krankenversicherungsträger oder Nationalbank, die mehr oder minder üppige Sonderpensionen beziehen.

Der Dritte, der alles bezahlen muss, das ist der Steuerzahler, der für diese 25.000 Sonderpensionäre jährlich fast 555 Millionen Euro zahlen muss.

„Ein Nationalbanker mit Zusatzpension würde hier widersprechen und erklären, dass sie sich ihre Pensionen selber zahlen – aus dem Gewinn der Nationalbank. Sie vergessen dabei aber, dass der Finanzminister deshalb jedes Jahr weniger Gewinn von der OeNB ausgeschüttet bekommt. In Wahrheit zahlen wir Steuerzahler diese Benefits“, erklärt Gerald Loacker von den Neos.

Auffällig ist, dass die Pro-Kopf-Sonderpensionen der Sozialversicherungen nicht exorbitant sind – in Summe aber rund 330 Millionen Euro ausmachen. Und für neue Mitarbeiter in den Sozialversicherungen gibt es diese Sonderpensionen auch nicht mehr, betonen die Experten. „Es sind aber eben noch viele in dem alten System, mit Übergangsregelungen auf Jahrzehnte.“

Zusatzpensionen werden immer zusätzlich zur ASVG-Pension ausbezahlt, erklärt Experte Marin: „Der Rechnungshof hat schon 2013 errechnet, dass diese Pensionen nur eine Deckungsbeitrag von 17 Prozent haben, 83 Prozent müssen also aus öffentlichen Mitteln zugeschossen werden.“

Laut Rechnungshof-Bericht hätte eine harte Reform bis 2050 ein Sparpotenzial von rund 1,4 Milliarden Euro gehabt. Realisiert worden sind bisher aber nur Einsparungen in Höhe von 144 Millionen Euro.

Und jetzt? „Aus meiner Sicht haben wir erstmals die historische Chance, dass alle Parteien, Regierung und Opposition, für eine Reform sind, um mit dieser Misswirtschaft und strukturellen Korruption aufzuräumen“, sagt Marin. Eine Reform müsse aber alle, Rote wie Schwarze, gleichermaßen treffen. Und: „Mehr Fairness muss streng, sichtbar und unbestreitbar mit gleichen Maß gemessen werden.“

Loacker stimmt zu: „Es wäre Wahnsinn, wenn Kurz und Strache glauben, den Roten alles abradieren und den Schwarzen alles lassen zu können.“ Man könne das Problem der Sonderpensionen nicht von heute auf morgen lösen, weiß der Abgeordnete, aber durch mutige Gesetze der alten Praxis schrittweise den Garaus machen.

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