Vermögenszugriff beim Lotto-Gewinn "gerechtfertigt"

Vermögenszugriff beim  Lotto-Gewinn "gerechtfertigt"
Reform der Mindestsicherung: Das Aus für den Vermögenszugriff wird von Fachleuten weiter kontroversiell debattiert.

Der renommierte Arbeits- und Sozialrechtler Wolfgang Mazal, der auch die Bundesregierung berät, hält wenig von einer generellen Abschaffung des Vermögenszugriffs in der Mindestsicherung. Vielmehr empfiehlt Mazal eine Differenzierung nach dem Grund, warum jemand Mindestsicherung benötigt, sowie nach dem Ursprung des Vermögens.

Zum Beispiel beim Erben: Bei großen Erbschaften sei ein gewisser Vermögenszugriff durchaus gerecht, sagt der Experte. Die kleine goldene Uhr vom Großvater oder das Familienbild müsse aber verschont werden. Mazal sagte zum KURIER: „Auch beim Lotto-Gewinn ist der Vermögenszugriff durchaus zu rechtfertigen.“

Ebenso müsse man wohl unterscheiden, ob jemand von Anfang an nie arbeitsfähig war, etwa aufgrund einer Behinderung, oder freiwillig nur Teilzeit arbeite, weil er oder sie es sich leisten könne. „Es ist einfach gut und richtig, beim Vermögenszugriff zu differenzieren.“

Schon kommende Woche soll die Reform der Mindestsicherung fertig sein. Bisher überlegt die Regierung nach einem Vorstoß der FPÖ den Vermögenszugriff bei sogenannten „Aufstockern“ abzuschaffen. Das sind Menschen, die so wenig verdienen oder so wenig Arbeitslose bekommen, sodass sie eine Zuzahlung aus der Mindestsicherung bekommen.

Dafür müssen die Aufstocker aber ihr Erspartes oder Vermögen wie ein Auto oder das Eigenheim offenlegen.

Vermögenszugriff beim  Lotto-Gewinn "gerechtfertigt"

Mindestsicherungs-Verhandler: Hartinger-Klein (FP), Wöginger (VP).

Speziell beim Haus oder einer Eigentumswohnung kann das Land bisher – nach einer Schonfrist von einem halben Jahr – ins Grundbuch, was im Endeffekt wie eine Erbschaftssteuer wirken kann. Denn diese Grundbuch-Eintragungen verfallen nicht, außer man zahlt die bezogene Mindestsicherung irgendwann zurück. So werden im Nachlassverfahren die Erben der Mindestsicherungsbezieher belastet.

Dem nicht genug, verweist AMS-Chef Herbert Buchinger auf einen generellen Widerspruch in der Debatte. Ausgangspunkt sei ja die geplante Abschaffung der Notstandshilfe gewesen, um Langzeitarbeitslose in die Mindestsicherung zu überführen, erinnert Buchinger. Schaffe man aber den Vermögenszugriff in der Mindestsicherung ab, könne man „ja gleich bei der Notstandshilfe bleiben“.

Kritik aus Wien

Der in Wien für die Mindestsicherung zuständige Stadtrat Peter Hacker (SPÖ) spart wegen der offenen Fragen nicht mit Kritik an den Regierungsplänen. Hacker: „Mit Staunen lesen wir für die Mindestsicherung verantwortlichen Landesräte Berichte über Verhandlungen – wer auch immer, mit wem auch immer – ohne uns einzubinden. Dabei bleibt alles völlig unklar. Es kann sich im Augenblick nur um Schattenboxen handeln. Sicher ist, der Bund hat keine Durchführungskompetenz. Im Dezember hat die Frau Sozialministerin einen Termin mit den Landesräten zugesagt. Wir sind gespannt, was sie uns präsentiert. Die Regierungssoap geht in die nächste Folge.“

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