Verfassungsdienst rügt die neue Technik-Uni in Linz

Pressekonferenz Institutes of Digital Sciences Austria Ars Electronica
Bedenken wegen hoher Machtkonzentration an Universitätsspitze und Einfluss der Regierung

Auch der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts sieht die neue Technische Universität in Linz - die IT:U (Interdisciplinary Transformation University Austria) bzw. laut Gesetz das IDSA (Institute of Digital Sciences Austria) skeptisch. Kritisiert wird in einer Stellungnahme, aus der Ö1 und ORF.at am Sonntag zitierten, unter anderem die "hohe Machtkonzentration" an der Spitze der Universität, zudem entfalle wegen der Einzelspitze eine "gewisse wechselseitige Kontrolle".

Mehr lesen: Massive Kritik an neuem Gesetz für neue Digital-Uni in Linz

In der Begutachtung, die vergangene Woche endete, hatte es bereits massive Kritik aus der heimischen Hochschullandschaft an der IDSA gegeben, die im Gegensatz zu den anderen öffentlichen Unis nicht unter das Regime des Universitätsgesetzes fällt, sondern einen eigenen Rechtsrahmen erhält. Nun äußert der Rechtsdienst im Bundeskanzleramt verfassungsrechtliche Zweifel am Gesetz.

Bedenken gibt es nicht nur wegen der Machtkonzentration an der Universitätsspitze sondern auch wegen des zum Teil politisch besetzten Kuratoriums. Die Regierung habe einen "signifikanten Einfluss" auf Sachfragen, die "den Kern der universitären Autonomie betreffen", kritisiert der Verfassungsdienst. 

Viele Mängel

In der Stellungnahme wird auf mögliche Widersprüche, Mängel und Unklarheiten hingewiesen. So wird etwa die Begründung, warum die Rechtsbeziehung zwischen Studierenden und Uni privatrechtlicher Natur sein soll, als "lapidar" bezeichnet.

In Bezug auf die Möglichkeit der neuen Uni, anders als die anderen öffentlichen Universitäten autonom "sozial verträgliche" Studiengebühren einzuheben, verweist der Verfassungsdienst auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), wonach der Gesetzgeber über Studienbeiträge zu entscheiden hat. 

Ohnehin sei es "fraglich", ob die "mit weithin unbestimmten Begriffen erfolgte Umschreibung" im Uni-Linz-Gesetz der Verfassung entspricht, heißt es weiter.

Kommentare