Verfahren gegen Ex-Justizminister Brandstetter großteils eingestellt

Fast vier Jahre ist es her, dass Staatsanwälte beim Verfassungsgerichtshof aufmarschierten und die Ermittlungen gegen den damaligen Höchstrichter (und früheren Justizminister auf ÖVP-Ticket) Wolfgang Brandstetter publik wurden.
Am Donnerstag teilte die Staatsanwaltschaft Innsbruck mit: Die Verfahren wurden großteils eingestellt.
Übrig bleibt nur noch der Vorwurf der Falschaussage – dieses Verfahren wird laut Staatsanwaltschaft „gesondert behandelt“. Ob es sich um eine Anklage handelt, bleibt vorerst offen. Wenn, dann wird diese dem Betroffenen über das Gericht zugestellt.
"Kognitive Störungen"
In der Causa geht es darum, dass Brandstetter 2022 im U-Ausschuss tatsachenwidrig ausgesagt haben soll, er habe sein privates Handy nicht herausgeben können, als Ermittler ihn am 25. Februar 2021 beim VfGH aufsuchten, weil er es nicht bei sich gehabt habe.
Brandstetter zeigte sich laut Strafakt geständig, führte seine objektiv falsche Aussage aber auf eine „leichte kognitive Störung“ infolge einer Corona-Erkrankung zurück. Offenbar hofft er auf eine Diversion.
Eingestellt wurde u. a. das Verfahren, das die Staatsanwaltschaft an besagtem Tag auch ins Justizministerium geführt hatte: Dem damaligen Sektionschef Christian Pilnacek wurde vorgeworfen, Brandstetter eine Hausdurchsuchung bei Investor Michael Tojner verraten zu haben.
"Keine hinreichenden Beweise"
Ein weiterer Vorwurf betraf eine Postenbesetzung in Brandstetters Amtszeit als Justizminister von 2013 bis 2017. Der mittlerweile 67-Jährige wurde verdächtigt, in "amtsmissbräuchlicher Weise auf Personalentscheidungen Einfluss" genommen und "Auftragsvergaben rechtswidrig durchgeführt" zu haben.
Durch Äußerungen in einem Zeitungsartikel soll er zudem das Vergehen der üblen Nachrede zum Nachteil eines Ministerialbeamten begangen haben.
"Für all diese Vorwürfe hat das Ermittlungsverfahren keine hinreichenden Beweise ergeben", schreibt die Staatsanwaltschaft Innsbruck.
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