Uwe Scheuch bekämpft neuerliche Verurteilung wegen Untreue

Uwe Scheuch bekämpft neuerliche Verurteilung wegen Untreue
Scheuch hält sich weiterhin für unschuldig. Die WKStA überlegt noch, ob sie ebenfalls beruft.

Uwe Scheuch, ehemaliger Kärntner Landeshauptmannstellvertreter und freiheitlicher Parteichef, bekämpft seine Verurteilung vom Dienstag wegen Untreue. Das gab das Landesgericht Klagenfurt am Freitag auf Anfrage bekannt. Scheuch hält sich weiterhin für unschuldig, ob auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft WKStA beruft, war vorerst noch offen.

Scheuch war von Richterin Ute Lambauer zu einer Zusatzstrafe von 110 Tagsätzen a 40 Euro verurteilt worden. Es ging um Scheinrechnungen aus dem Jahren 2007 und 2008. Scheuch habe seinem persönlichen Referenten den Auftrag erteilt, Geld für den Wahlkampf aufzutreiben, so Lambauer in der Urteilsbegründung. Dass Scheuch, wie er behauptet, nicht gewusst hätte, dass dafür überhöhte Rechnungen und Scheinrechnungen vom Land Kärnten bezahlt wurden, glaubte sie ihm nicht. Scheuch hatte die Rechnungen abgezeichnet, damit konnten sie ausgezahlt werden.

Berufung der WKStA noch offen

Bei zwei Medienunternehmen wurden so Guthaben aufgebaut, die später teils über weitere Scheinrechnungen abgeschöpft wurden, so der Vorwurf der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Etwa wurden Möbel für ein Parteibüro und eine große Geburtstagsfeier von Uwe Scheuch damit bezahlt.

Ob auch die WKStA beruft, war am Freitag noch nicht entschieden. "Wir überlegen noch", sagte Sprecherin Ingrid Maschl-Clausen auf APA-Anfrage. Scheuch hatte bei seiner vorherigen Verurteilung bezüglich der BZÖ-Wahlbroschüre, die im April vom Obersten Gerichtshof bestätigt worden war, eine Geldstrafe von 220 Tagsätzen zu je 100 Euro erhalten. Der Ex-Politiker bekämpfte die Höhe der Geldstrafe, sie blieb aber aufrecht. Diesmal kam er in der ersten Instanz billiger davon, nämlich mit einem Tagsatz von 40 Euro.

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