Urteil im „Lebensversicherung“-Prozess gegen Strache erwartet
Heinz-Christian Strache auf dem Weg in den Gerichtssaal.
Zusammenfassung
- Im Untreue-Prozess um die FPÖ-„Lebensversicherung“ gegen Heinz-Christian Strache und einen Mitangeklagten wird am Donnerstag in Wien spätestens bis 16.00 Uhr das Urteil erwartet.
- Strache bekräftigte, die Versicherung sei mit Wissen der Partei zu seinen Gunsten geändert worden, und zeigte sich über die gegenteiligen Erinnerungen früherer FPÖ-Weggefährten enttäuscht.
- Die Anklage wirft den beiden vor, eine mit 940.000 Euro dotierte Parteiversicherung 2014 per Zusatzvereinbarung zu Straches Gunsten geändert zu haben; der Mitangeklagte spricht von Druck, für beide gilt die Unschuldsvermutung.
Im Wiener Landesgericht geht der Untreue-Prozess gegen den früheren FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache zu Ende. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, eine von der Wiener FPÖ finanzierte Lebensversicherung durch eine Vereinbarung zu seinen Gunsten geändert und damit der Partei einen Vermögensnachteil zugefügt zu haben. Strache weist die Vorwürfe zurück und betont, die Änderung sei von den zuständigen Parteigremien beschlossen worden.
Er habe „vollstes Vertrauen in die unabhängige Gerichtsbarkeit“, hatte Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache beim Eintreten in den Gerichtssaal erklärt. In einer finalen Befragung rechnete Strache mit den früheren Wiener FPÖ-Granden ab. Strache bekräftigte am Ende des Beweisverfahrens, die für seinen Vorgänger Hilmar Kabas abgeschlossene Versicherung sei 2007 auf ihn übertragen worden. Dass sich keiner seiner früheren Parteikollegen jetzt daran erinnern könne bzw. wolle, sei „enttäuschend, weil ich diesen Menschen jahrzehntelang vertraut habe.“ 2014 habe es dann einen Vorstandsbeschluss der Wiener Partei-Granden gegeben, die Versicherung auf Ab- und Erleben zu ändern: „Da ist niemand gezwungen worden. Im Gegenteil.“ Jetzt hätten „alle Amnesie, das ist natürlich enttäuschend.“ Er hätte sich „auf die Protokollführung verlassen. Ich war zu blauäugig.“
Eine schriftliche Bestätigung habe er sich nicht geben lassen. „Das war die Vorgabe der Altvorderen“, behauptete Strache. Die Partei-Granden hätten sich auf den Standpunkt „jedes Schriftl ist a Giftl“ gestellt. Er habe seinen Parteifreunden vertraut.
Strache berichtete von „konkreten Morddrohungen“
Die Versicherung sei ursprünglich „eine Risikoabsicherung für den Krisenfall, wenn ich ums Leben kommen sollte, dass meine Mutter und meine Kinder versorgt sind“ gewesen, referierte Strache. Er sei immer wieder „konkreten Morddrohungen“ ausgesetzt gewesen. So hätte der fanatische IS-Anhänger Mohamed Mahmoud seinerzeit Attentatspläne gegen ihn gewälzt: „Er wollte mich am Viktor-Adler-Markt liquidieren.“ Später, in seiner Zeit als Vizekanzler, habe es „einen 86-seitigen Autobomben-Akt“ gegeben, der gegen sein Leben gerichtet gewesen sei, legte Strache dar. Die Versicherung hätte ihm „den Rücken frei gehalten“, referierte Heinz-Christian Strache: „Ich hatte den Rücken frei, dass ich leichtfüßiger handeln konnte.“
Er widersprach der Darstellung des Zweitangeklagten, der sich laut eigener Aussage durch Strache und einen FPÖ-Anwalt gedrängt fühlte, die Änderung der Versicherungspolizze zu unterschreiben. Das habe er gar nicht können, so Strache, mit Verweis auf die gewichtige Position des Zweitangeklagten innerhalb der Partei. „Die hätten mich durch Sonne und Mond geschossen“, rückte Strache das Machtverhältnis zwischen Obmann und Parteigremien aus seiner Sicht zurecht.
Die Fragen der Staatsanwaltschaft wollte Strache nicht direkt beantworten, dies passiere auch auf Anraten seiner Anwältin hin. Über den Umweg des Vorsitzenden ging Strache dann doch auf einige Punkte ein. „Das ist ja alles an den Haaren herbeigezogen“, ärgerte sich der Angeklagte über die Vorhalte der Ankläger.
Versicherung als letzter Rettungsanker
Auch das Auseinandergehen von Strache und seiner ehemaligen Partei nach Aufschlagen des Ibiza-Skandals wurde erneut thematisiert. Seine eigene Liste habe er erst ins Leben gerufen, nachdem die Partei ihm alle Hilfen entschlagen habe. Mehrere FPÖ-Politiker hatten im Zeugenstand die Kausalität andersrum dargestellt. Nach einer Hausdurchsuchung habe die Partei ihn nicht mehr anstellen oder seine Anwaltskosten übernehmen wollen. Die Versicherung sei deshalb sein letzter Rettungsanker gewesen, sagte Strache sinngemäß.
Indes wurde in die Versicherung 940.000 Euro einbezahlt. Im Erlebensfall sollte das Geld an die Partei zurückfließen. Das hätten Strache und sein Mitangeklagter über eine Vereinbarung umändern lassen. Die Anklage spricht von einem „In-sich-Geschäft“, da Strache hier sowohl als neuer Begünstiger sowie als Vertreter der Partei, also der alten Begünstigten, unterschrieben habe. Für beide Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Letzte Zeugin sagte aus
Zuvor hatte eine letzte Zeugin ausgesagt, die als FPÖ-Politikerin in den entscheidenden Jahren Mitglied des Finanzausschusses der Wiener FPÖ war. Wie viele vorangegangene Zeugen gab sie an, nicht über die Details der Versicherungspolizze im Bild gewesen zu sein. Sie habe es aber schon so verstanden, dass Strache bzw. dessen Familie auch für den Fall eines politischen Karriereendes abgesichert sein sollten. Auch für Straches Vorgänger im Amt des Landesparteiobmanns, Hilmar Kabas, gab es eine ähnliche Versicherung - allerdings mit dem Unterschied, dass hier die Partei im Ablebensfall begünstigt gewesen wäre, im Erlebensfall Kabas selbst. Tatsächlich wurde 2007 wohl im Einvernehmen mit Kabas entschieden, die Versicherungssumme zu nutzen, um den neuen Obmann Strache zu versichern.
Der Zweitangeklagte hatte bei seiner Befragung am Mittwoch angegeben, die Idee einer Versicherung zwar initiiert zu haben, um den Obmann für den Fall eines Karriereendes abzusichern, meinte aber zugleich: „Inhalt des jeweiligen Versicherungsvertrages ist nicht mein Thema gewesen.“ Mit Bezug auf die Zusatzvereinbarung von 2014, mit der Strache als Begünstigter eingetragen wurde, wiederholte H. seine bereits vorher getätigte Aussage, dass er von Strache und dem FPÖ-Politiker Peter Fichtenbauer in der Kanzlei des Letztgenannten zu einer Unterschrift gedrängt worden sei. Grünes Licht von Parteigremien habe es für die Vereinbarung keines gegeben, zugleich zeigte sich der Angeklagte überzeugt, dass es diese Freigabe gegeben hätte, wären die zuständigen Parteigremien gefragt worden.
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