Entscheidung über U-Ausschuss zu Corona und Pilnacek steht bevor

Die Entscheidung über die Zulässigkeit des von der FPÖ geplanten Untersuchungsausschusses zur Corona-Zeit und dem Tod des ehemaligen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek steht unmittelbar bevor. Der Geschäftsordnungsausschuss behandelt voraussichtlich am Mittwoch die Zulassung des Begehrens.
Ob die Koalition angesichts der zwei Themen, die nur wenige Berührungspunkte aufweisen, ein Veto einlegt und den Verfassungsgerichtshof (VfGH) entscheiden lässt, könnte aber bereits davor feststehen. Zuletzt deutete vieles darauf hin, dass die drei Parteien (sie haben die nötige Mehrheit und wollen geschlossen vorgehen) das FPÖ-Verlangen als nicht verfassungskonform betrachten. Zu diesem Ergebnis sind wie berichtet dem Vernehmen nach auch zwei Rechtsgutachten gekommen, die die ÖVP beauftragt hatte.
Eingebracht wurde das Verlangen von der FPÖ bereits im Mai. Dabei soll es eben einerseits um die Ermittlungen zum Tod des einstigen Justiz-Sektionschefs Pilnacek gehen, andererseits um die Coronamaßnahmen der Regierung.
In beiden Fällen werfen die Freiheitlichen der ÖVP die Einschüchterung von Kritikern vor. Als thematische Klammer soll eine angebliche „Einschüchterung“ von Kritikern etwa durch das Innenministerium dienen.
Praktisch könnten ÖVP, SPÖ und Neos den U-Ausschuss mit Koalitionsmehrheit fürs Erste im Geschäftsordnungsausschuss stoppen. Doch hätten die Freiheitlichen die Möglichkeit, den VfGH zu befassen, der über die Zulässigkeit entscheidet. Die FPÖ könnte auch den Inhalt des Begehrens ändern, was als wenig wahrscheinlich gilt.
Ganz verhindert werden kann der U-Ausschuss nicht, die FPÖ verfügt über die notwendigen Stimmen für eine Einsetzung.
Ganz verhindert werden kann der U-Ausschuss nicht, da die FPÖ über die notwendigen Stimmen für eine Einsetzung verfügt. Jedoch könnten die Themen beschränkt werden. So hätte z.B. ein Ausschuss, der sich nur mit der Causa Pilnacek befasst, wohl kaum rechtliche Probleme zu erwarten. An sich soll Thema eines U-Ausschusses nämlich ein "abgeschlossener Vorgang" der Vollziehung sein. Doch gab es auch in der Vergangenheit U-Ausschüsse, die sehr breite Themen-Paletten behandelt haben.
Sollten sich die Koalitionsparteien doch darauf darauf verständigen, den Antrag der FPÖ trotz aller Bedenken durchzuwinken, könnte er mit dem Aufruf des Themas bei der Freitag-Sitzung des Nationalrats bereits vor der Sommerpause eingesetzt werden.
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