U-Ausschüsse gehen ins Finale

IBIZA-U-AUSSCHUSS
Letzte Sitzung am 1. Juli und Erstellung der Berichte.

Der COFAG-Untersuchungsausschuss und jener zum "rot-blauen Machtmissbrauch" gehen in die finale Phase. Beide Ausschüsse haben diese Woche ihre Beweisaufnahme beendet. Somit können von den Abgeordneten auch keine neuen Akten mehr angefordert werden. Nächster Schritt ist nun die Erstellung eines Abschlussberichts. Beide U-Ausschüsse werden am 1. Juli zu einer letzten Sitzung zusammentreten, um ihre Endberichte ans Plenum weiterzuleiten.

Das Procedere für die Berichtslegung samt Fristen ist in der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse festgelegt. Demnach hat der Ausschussvorsitzende - in beiden U-Ausschüssen ist das Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) - nach Beendigung der Beweisaufnahme zwei Wochen Zeit, um, basierend auf einem Vorschlag von Verfahrensrichterin Christa Edwards einen Berichtsentwurf vorzulegen.

Danach stehen den Parteien zwei Wochen zur Verfügung, um ihre Wahrnehmungen und Einschätzungen in eigenen Fraktionsberichten zusammenzufassen. Auch abweichende persönliche Stellungnahmen sind möglich. In weiterer Folge werden die einzelnen Berichte auf die Verletzung von Persönlichkeitsrechten überprüft, wobei Personen, deren Rechte verletzt werden, Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Deren Anmerkungen finden ebenfalls Eingang in den Abschlussbericht.

Insgesamt ist der auf Verlangen von SPÖ und FPÖ eingesetzte COFAG-Untersuchungsausschuss bisher laut Parlamentskorrespondenz zu 15 Sitzungen zusammengetreten und hat an sechs Befragungstagen und dem Reservetag insgesamt 16 Auskunftspersonen befragt. Der von der ÖVP initiierte SPÖ-FPÖ-Untersuchungsausschuss hielt insgesamt 13 Sitzungen ab und befragte 12 Personen.

Wegen ungerechtfertigter Nichtbefolgung einer Ladung hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) zwei Beugestrafen - in der Höhe von 1.500 Euro bzw. 3.000 Euro - verhängt, je einmal den COFAG-U-Ausschuss und den Rot-Blauen Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss betreffend. Ein weiterer Antrag auf Beugestrafe wurde zurückgewiesen. Dazu kommen zumindest zwei weitere Beugestrafen wegen fortgesetzter ungerechtfertigter Verweigerung der Aussage im Ausschuss.

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