Unterrichtsministerium verabschiedete Gleichstellungs-Grundsatzerlass

Unterrichtsministerium verabschiedete Gleichstellungs-Grundsatzerlass
Der Erlass war einer Rechtsbereinigung zum Opfer gefallen. Hilfe bei Abbau von Vorurteilen und der Berufswahl.

Das Unterrichtsministerium hat einen neuen Grundsatzerlass zur Gleichstellung von Mann und Frau verabschiedet. Im Zuge einer Rechtsbereinigung war dieser im März 2018 außer Kraft gesetzt worden. Der Erlass tritt heute, Donnerstag, in Kraft und bietet Schulen einen Orientierungsrahmen für die Realisierung des Unterrichtsprinzips "Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung".

Im Zuge der Anfang des Jahres gestarteten Entrümpelung der Schulverwaltung hatte das Bildungsministerium an die 200 "obsolete und redundante" Rundschreiben und Erlässe aufgehoben. Erwischt hat es dabei auch den von Ex-Ressortchefin Elisabeth Gehrer (ÖVP) stammenden " Grundsatzerlass zum Unterrichtsprinzip Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern" aus 1995. Kritik daran kam von den Oppositionsparteien.

Das Unterrichtsprinzip soll laut dem neuen Erlass dazu beitragen, "einen professionellen und reflektierten Umgang mit der Dimension des Geschlechts in der von heterogenen Lebenswelten geprägten Schule zu entwickeln". Konkret geht es etwa darum, Vorurteile abzubauen, geschlechtsstereotypische Festschreibungen zu überwinden, vorhandene Potenziale von Frauen besser zu nutzen und Entscheidungen bei der Berufswahl zu erleichtern.

"Der neue Erlass geht über den Grundsatzerlass aus dem Jahr 1995 weit hinaus", betonte Unterrichtsminister Heinz Faßmann ( ÖVP) gegenüber der APA. Dies vor allem in der Definition des "Gender-Begriffs in einer pluralistischen Gesellschaft und der Handlungsräume". Zudem enthalte die neue Regelung Empfehlungen, wie Fragen der Gleichstellung und der Chancengleichheit aller Schülerinnen und Schüler, die im Unterricht behandelt werden sollten.

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