Warum? „Wenn ,Unterhaltsgarantie’ so verstanden wird, dass dem Kind in jedem Fall, nämlich insbesondere unabhängig von der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners, ein bestimmter Mindestbetrag zustehen soll, so besteht keine Möglichkeit, eine solche Garantie im Rahmen des Zivilrechts verfassungskonform umzusetzen“, teilt Vizekanzler Werner Kogler in Vertretung von Justizministerin Alma Zadic (beide Grüne) mit. Das Justizministerium sei dann nicht zuständig.
Wenn „Unterhaltsgarantie“ hingegen dahingehend verstanden werde, dass der Staat den festgesetzten Unterhalt garantiert, indem er ihn bevorschusst und ihn dann vom Unterhaltsschuldner eintreibt, so habe man das ja bereits seit Längerem umgesetzt, heißt es weiter.
Zusammengefasst: Nach geltender Rechtslage kann der Staat keinen Mindestbetrag, der jedem Kind unabhängig vom Einkommen der Eltern zusteht, garantieren. Er könne wie bisher lediglich den nach der Trennung festgesetzten Unterhaltsanteil vorschießen. Dieser ist aber für jedes Kind unterschiedlich, da er am Gehalt des unterhaltspflichtigen Elternteils festgemacht wird.
Die SPÖ zeigt sich davon empört und spricht von einem gebrochenen Versprechen. „Die Beantwortung dieser Anfrage ist unerhört und eine Verhöhnung vieler Alleinerzieherinnen“, sagt die rote Abgeordnete Katharina Kucharowits. Das zeige, dass der Regierung betroffene Frauen und Kinder egal seien.
Barbara Beclin, Professorin für Zivilrecht an der Universität Wien, hält den Zugang des Justizministeriums für „konservativ“. Es stimme zwar, dass die Auszahlung eines bestimmten Mindestbetrages im Sinne einer Sozialleistung zivilrechtlich nicht möglich sei. Allerdings würde man es sich mit dieser Argumentationsweise etwas zu leicht machen. „Es ist nämlich sehr wohl möglich, das unter einen Hut zu bringen“, sagt die Juristin.
Würde etwa im Rahmen der angekündigten Kinderbedarfsanalyse ein bestimmter Betrag gesetzlich festgesetzt, den alle Eltern unabhängig von ihrem Einkommen und ihrer aktuellen Zahlungsfähigkeit für ihre Kinder leisten müssen, wäre es zivilrechtlich machbar, dass der Staat hier im Bedarfsfall bevorschusst und die Summe garantiert.
Dies würde laut Beclin doppelt helfen: Man könne der Kinderarmut entgegenwirken und der Staat müsste keine „Luxusunterhalte“ mehr vorschießen, da der Betrag ja auch nach oben hin begrenzt wäre.
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