Unterhaltsrecht: Hat auch die Zahlpflicht Urlaub?

Maria In der Maur-Koenne ist Rechtsanwältin in Wien
Die Rechtsanwältin Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem großen Reich des Rechts.
Maria  In der Maur-Koenne

Maria In der Maur-Koenne

Ich bin seit letztem November geschieden. Meine 8-jährige Tochter wohnt hauptsächlich bei mir, sieht ihren Vater aber regelmäßig. Er zahlt für unsere Tochter laut Scheidungsvergleich monatlich 500 Euro Unterhalt. Anfang August hat er mir jedoch keinen Unterhalt überwiesen. Als ich nachgefragt habe, meinte er, er müsse für August nicht zahlen, weil er doch drei Wochen mit unserer Tochter einen teuren Urlaub in Thailand verbringt. Stimmt das wirklich?

Michaela R., Burgenland

Liebe Frau R., wenn Ihre Tochter hauptsächlich von Ihnen betreut wird, dann ist der Kindesvater verpflichtet, Ihnen monatlich Kindesunterhalt für die gemeinsame Tochter zu bezahlen. Für den Fall, dass Ihr Ex-Mann keine weiteren Unterhaltspflichten hat, steht Ihrer 8-jährigen Tochter ein Geldunterhaltsanspruch von 18 % des monatlichen durchschnittlichen Nettoeinkommens Ihres Ex-Mannes zu.

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