UNO: Menschenrechte in Österreich sind verbesserungswürdig
Zusammenfassung
- UNO-Mitgliedstaaten fordern von Österreich Verbesserungen bei Frauen-, Volksgruppen- und Migrantenrechten sowie Maßnahmen gegen Diskriminierung.
- Empfohlen wurden nationale Aktionspläne gegen Rassismus und für Menschenrechte, Verbesserungen bei Haftbedingungen und Schutz von Minderheiten.
- Kritik gab es an der Regierungsvertretung in Genf, während Österreich die Einbindung der Zivilgesellschaft und weitere Maßnahmen zusicherte.
Zahlreiche UNO-Mitgliedstaaten haben von Österreich Verbesserungen insbesondere bei den Rechten von Frauen, Volksgruppen und Migranten eingemahnt. Bei der Sitzung des UNO-Menschenrechtsrats in Genf zur Lage der Menschenrechte in Österreich fand die überwiegende Mehrheit der anwesenden Staaten zwar lobende Worte, empfahl Österreichs Delegation um Verfassungsstaatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) aber weitere Maßnahmen gegen Diskriminierung in verschiedensten Lebensbereichen.
Seit dem letzten Prüfzyklus 2021 im Rahmen des "Universellen Überprüfungsmechanismus" des UNO-Menschenrechtsrats setzte Österreich einige Empfehlungen um, wie Pröll in seinem Eingangsstatement ausführte. Breite Anerkennung brachten die meisten der über 100 anwesenden UNO-Mitglieder Österreich etwa für die Umsetzung des "Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Mädchen 2025-2029" entgegen.
Nun müsse die volle Umsetzung des Plans gewährleistet werden, um etwa den Schutz vor Gewalt und die Gleichstellung von Frauen zu verbessern. Ähnlich lautete die Einschätzung der internationalen Gemeinschaft zum "Nationalen Aktionsplan Behinderung 2022-2030".
Ruf nach Aktionsplänen
Weitere Empfehlungen der internationalen Vertreterinnen und Vertreter betrafen:
- die Erstellung eines nationalen Aktionsplans gegen Rassismus
- einen nationalen Aktionsplan für Menschenrechte (entspricht den Forderungen der NGO der Österreichischen Liga für Menschenrechte)
- Verbesserung von Haftbedingungen
- Maßnahmen in den Bereichen Religions- und Pressefreiheit, Inklusion oder beim Kampf gegen Antisemitismus und Hassrede
Außerdem wurde Österreich zur Ratifizierung von Zusatzprotokollen und internationalen Verträgen aufgerufen, die die Verbesserung von Rechten von Wanderarbeiterinnen und -arbeitern und Kindern sicherstellen sollen. Für Volksanwalt Bernhard Achitz ist insbesondere die Situation von nach Österreich geflüchteten Kindern verbesserungswürdig, wie die Volksanwaltschaft in einer Aussendung am Donnerstag im Vorfeld der Sitzung festhielt.
Wiederkehrendes Thema bei der Sitzung waren auch die Rechte der autochthonen Volksgruppen. Insbesondere die slowenische Vertreterin erinnerte an das Recht auf zweisprachige Bildung, Zugang zu zweisprachiger Gerichtsbarkeit und die Schulung von Polizistinnen und Polizisten angesichts der Peršmanhof-Causa. Ein Vertreter des Innenministeriums sicherte in einer ersten Reaktion im Rahmen der Sitzung umfassende Aufklärung in dem Fall zu.
Zuständigkeit bei Verfassungsstaatssekretär
Die Grünen hatten bereits am Donnerstag in einer Aussendung kritisiert, dass mit Pröll als Staatssekretär nicht die höchste Regierungsebene in Genf vertreten sei. Der nationale Bericht zur Menschenrechtslage in Österreich, der für die Bewertung als Grundlage dient, wurde maßgeblich im Außenministerium erstellt. Dort sieht man die Zuständigkeit für das Thema dennoch bei Verfassungsstaatssekretär Pröll, wie ein Sprecher von Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) auf APA-Anfrage erklärte. Das Außenministerium habe lediglich eine koordinierende Funktion in dieser Angelegenheit.
Bei der Sitzung nahmen neben Pröll auch Expertinnen und Experten aus sieben Ministerien, darunter dem Außenministerium, zu den Empfehlungen Stellung. In einem abschließenden Statement sicherte Delegationsleiter Pröll zu, auch weiterhin die Zivilgesellschaft in Prozesse rund um die Verbesserung von Menschenrechten einbinden zu wollen.
Österreich durchläuft derzeit zum vierten Mal den "Universellen Überprüfungsmechanismus" des UNO-Menschenrechtsrats in Genf. Die Menschenrechtslage aller 193 UNO-Mitgliedstaaten wird im Schnitt alle viereinhalb Jahre durch den 2006 geschaffenen UNO-Menschenrechtsrat überprüft. Zuvor unterzog sich Österreich einer Überprüfung durch das Nebenorgan der UNO-Generalversammlung in den Jahren 2021, 2015 und 2011.
Die nächsten Schritte im laufenden vierten Prüfzyklus erfolgen schon nächste Woche. Kommenden Dienstag wird der Bericht einschließlich der Empfehlungen des Menschenrechtsrats veröffentlicht, mit einer Annahme des Berichts wird kommenden Freitag gerechnet.
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