Ob der stabil hohen Infektionszahlen ist das Hochschulgeschehen österreichweit auf Hybridbetrieb eingestellt. Zusätzlich hat das Bildungsministerium nun ein "10-Punkte-Programm der Hochschulen" erstellt, das dem KURIER vorliegt. Die Devise lautet wie überall und seit Monaten: "Schau auf dich und deine Uni/FH/PH". Was das konkret für jeden einzelnen Studenten bedeutet, das hat der KURIER nachgefragt.
Brief von Minister und ÖH-Vorsitzender
"Nur wer gesund ist, soll am Lehr-, Prüfungs- und Forschungsbetrieb teilnehmen", heißt es unter Punkt 1. Darauf folgt der Appell an die (Eigen-)Verantwortung (Punkt 2). Unterstrichen und buchstäblich unterschrieben ist diese Aufforderung auch in einem Brief von Bildungsminister Faßmann und ÖH-Vorsitzender Adrijana Novaković. Darin heißt es: "Und noch etwas ganz Wichtiges am Schluss: Auch wenn das soziale Leben der Studierenden nur eingeschränkt stattfinden kann, bitten wir Sie, sich Ihrer Verantwortung gegenüber Ihren Kommiliton/inn/en und Lehrenden bewusst zu sein und alle Maßnahmen einzuhalten, um ein Übertragungsrisiko zu minimieren. Denken Sie daran, dass auch junge Menschen an Vorerkrankungen leiden und daher das Gesundheitsrisiko bestmöglich reduziert werden muss."
"Im gesamten Universitätsbetrieb ist immer ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn der jeweilige Mindestabstand nicht eingehalten werden kann." (Punkt 3) Flexibilität ist indes bei der Form der Lehrveranstaltungen gefragt (Punkt 4). "Die Bandbreite, wie Lehrveranstaltungen abgehalten werden können, reicht von rein digital (Distance Learning) wie auch rein in Präsenzform vor Ort bis hin zu den verschiedensten Mischformen."
"Praktische Übungen sind alternativlos"
Arbeit im Labor oder der Sezierkurs indes "sind alternativlos" an den Fakultäten zu absolvieren, denn es gehe schließlich wie auch bei künstlerischem Einzelunterricht (Musiker, Schauspieler, Maler) um praktische Übungen, heißt es auf KURIER-Nachfrage. Stets unter der Prämisse, dass die Teilnehmerzahl so "ausgedünnt" ist, dass der Mindestabstand jedenfalls eingehalten werden kann. Andernfalls ist Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Mindestabstand und Maske gelten auf auch für Punkt 5 des Programms. Die Corona-Pandemie hindert zum jetzigen Zeitpunkt nicht daran, "Präsenzprüfungen und Besprechungen vor Ort durchzuführen" – gesetzt den Fall, das Hygiene- und Sicherheitskonzept ist adäquat umgesetzt.
Es liegt immer in der Verantwortung der jeweiligen Hochschule, "welche Maßnahmen sie setzt, um ein Kontaktpersonenmanagement sicherzustellen".
Persönlicher Sitzplatz im Saal
Punkt 6 in die Praxis umgelegt, bedeutet, dass Eingangsvorlesungen von Massenstudien wie Publizistik fürderhin nicht mehr zwingend beispielsweise im Wiener Audimax stattfinden. Diese können via Video-Stream von den Studenten von jedem Ort aus besucht werden. "Lehrveranstaltungen mit einer größeren Zahl an Teilnehmer/innen sollten stets in Räumlichkeiten abgehalten werden, die mindestens für die doppelte Personenanzahl ausgelegt sind", heißt es im Plan des Ministeriums. "Es empfiehlt sich außerdem, die einzelnen Sitzplätze entsprechend zu kennzeichnen bzw. durchzunummerieren und diese mit einer entsprechenden Nummer zu erfassen."
Sicherheitsvorkehrungen ab 250 Teilnehmern
Bei Großveranstaltungen (Richtwert ist ab 250 Teilnehmern) haben Unis zudem besondere Sicherheitsvorkehrungen vorzusehen. "Sie können die Zuteilung fixer Sitzplätze umfassen. Durch ein professionelles Zugangs- und Abgangsmanagement ist zu garantieren, dass es zu keinen Massenansammlungen vor dem Beginn und nach dem Ende der Veranstaltung kommen kann."
Da "Exkursionen, Sprachkurse und praktische Übungen schwer zu ersetzen sind" (Punkt 7), werden einzelne Praktika trotz Corona wohl umgesetzt werden müssen, weiß das Ministerium – wie auch "passende Ersatzformate zu finden nicht immer gelingen wird".
"Verlorenes Corona-Semester entbehrt jeder Grundlage"
Dass Studenten wegen der limitierten Plätze und eingeschränkten Übungsmöglichkeiten um notwendige ECTS-Punkte umfallen könnten, schlicht, weil die Übung nicht zeitgerecht stattfindet, stehe nicht zu befürchten. Jede Fakultät habe dafür zu sorgen, dass die Voraussetzungen für alle dieselben sind, niemand bevorzugt oder schlechter gestellt werde, heißt es auf KURIER-Nachfrage. "Von einem verlorenen Corona-Semester zu sprechen, entbehrt jeder Grundlage." Streng gehandhabt werden muss ab sofort das Lesen und gemeinsame Lernen (Punkt 8 und 9).
"Mindestabstand in Mensa"
Bibliotheken müssen die Zu- und Abgänge regeln. Das heißt: Wer ein Buch entlehnt und vor Ort lesen will, dem wird ein fix definierter Sitzplatz zugewiesen werden müssen, um Mindestabstand und Hygienemaßnahmen einhalten zu können. Einen ungeregelten Leseraum wie früher könne es derzeit nicht geben. Ausgeschlossen ist auch, dass Forschungsteams wechseln. "Aus epidemiologischen Gründen muss gewährleistet sein, dass stets dieselben Personengruppen zusammenarbeiten."
Partyverbot in Studentenheimen
Zu guter Letzt gibt es auch noch eine neue Regelung für die eigenen vier Wände im Studentenheim. Punkt 10 besagt, dass "Studierendenheime keine Partyzonen sind" und "bereits etliche Heimträger ein entsprechendes Partyverbot für ihre Häuser verfügt" und "die entsprechenden Räume gesperrt" haben. In der Mensa gelten ebenfalls Abstands- und Hygieneregeln. In wieweit die Mensen in Wien die Gäste – analog zur Gastronomie – registrieren müssen, ist noch unklar, da die Verordnung noch nicht publik ist.
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