Österreichische Unis wollen einheitliche 2G-Regelung
Die Senatsvorsitzenden der österreichischen Universitäten fordern eine bundesweit einheitliche 2G-Regelung für alle Uni-Angehörigen. In einer Aussendung ersuchen sie die Universitätenkonferenz (uniko) sowie Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) einstimmig, eine solche Vorgabe zu vereinbaren. Gleichzeitig müsse diese aber auch die Interessen internationaler Studierender berücksichtigen.
Klagenfurt nur 2G
Derzeit regeln die Universitäten die Vorgaben für den Besuch von Präsenzveranstaltungen bzw. für die Arbeit an den Hochschulen unterschiedlich. An der Universität Klagenfurt haben etwa nur noch Geimpfte und Genesene Zugang (2G), die Wirtschaftsuniversität (WU) verlangt bei künftigen Neueinstellungen von Personal verpflichtend einen 2G-Nachweis. Andere Unis wiederum verweisen auf die allgemeine 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet) für den Arbeitsplatz und lehnen schärfere Regeln ab. Aufgrund ihrer Autonomie haben die Universitäten in diesen Fragen grundsätzlich freie Hand.
Das soll auch so bleiben, betonte der Sprecher der Senate, Gernot Kubin, gegenüber der APA. Polaschek könne in dieser Frage aber als eine Art "Katalysator" wirken. An den Unis selbst können die Rektorate die Entscheidung etwa über die Hausordnung treffen.
Derzeit würden zum Teil selbst an ein- und derselben Uni manchmal je nach Lehrveranstaltung oder Setting unterschiedliche Vorgaben gelten, meinte Kubin. "Das macht das Leben schon schwer." Die Prozesse für eine einheitliche Regel seien zwar am Laufen - es werde nun aber Zeit für eine Entscheidung. "Die Impfpflicht beginnt im Februar, und das nächste Semester steht auch schon vor der Tür." In der uniko selbst wird das Thema ebenfalls bereits diskutiert, eine Entscheidung ist aber noch nicht gefallen.
Jedenfalls berücksichtigt werden müssen nach Ansicht Kubins aber die internationalen Studierenden. Viele zum Beispiel aus Südosteuropa stammende Personen seien etwa mit einem in Österreich nicht zugelassenen Impfstoff immunisiert. Für diese könnte etwa in bestimmten Situationen auch eine Testpflicht gelten - wer länger hier ansässig sei, für den gelte ohnehin die Impfpflicht, so Kubin. Über eine Lösung für diese Frage müsse man aber auch mit dem Gesundheitsministerium diskutieren.
Kommentare