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Österreich-Vorstoß: Kommen bald Hürden für wehrfähige Ukrainer?

Die EU diskutiert über Hürden beim Schutzstatus für wehrfähige Ukrainer. Was hinter dem Vorstoß steckt und wie viele Ukrainer bereits nach Österreich kamen.
Männer, die in eine ukrainische Fahne gehüllt sind, legen sich die Arme um die Schultern und blicken in die Kamera.

Beim Treffen der Innen- und Justizminister der EU-Staaten am Donnerstag in Luxemburg stand erstmals die Zukunft des Schutzstatus für ukrainische Flüchtlinge auf der Agenda. Im Mittelpunkt der Debatte: die Frage, ob wehrfähige ukrainische Männer weiterhin automatisch unter den besonderen EU-Schutz fallen sollen.

Bereits im Vorfeld sorgte Österreichs Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) für Aufsehen. Er forderte, ukrainischen Männern im wehrfähigen Alter künftig keinen automatischen Schutzstatus mehr zu gewähren. Die Ukraine benötige ihre männlichen Staatsbürger sowohl für die Landesverteidigung als auch für die Wirtschaft, argumentierte Karner. Eine Entscheidung wurde in Luxemburg zwar noch nicht getroffen. Doch erstmals diskutieren die EU-Staaten offiziell darüber, ob für bestimmte Gruppen ukrainischer Flüchtlinge künftig andere Regeln gelten sollen.

Die Debatte wirft eine Reihe grundlegender Fragen auf – vom Aufenthaltsstatus wehrfähiger Ukrainer in Europa bis zur Zukunft des europäischen Schutzsystems.

Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 gilt für Ukrainer im wehrpflichtigen Alter zwischen 18 und 60 Jahren ein Ausreiseverbot. Warum sind diese Männer in Europa?

Zum einen betrifft das Verbot nicht alle Männer dieser Altersgruppe. Es gibt gesetzliche Ausnahmen, etwa für Männer mit bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen, Väter mehrerer minderjähriger Kinder oder Alleinerziehende. Zum anderen befanden sich viele Ukrainer bereits vor Kriegsbeginn im Ausland, etwa zum Arbeiten oder Studieren. Darüber hinaus gab und gibt es Sondergenehmigungen sowie Personen mit dauerhaftem Wohnsitz außerhalb der Ukraine. Auch illegale Ausreisen kommen vor. Die ukrainischen Behörden haben wiederholt gegen Schleusernetzwerke und Korruptionsfälle im Zusammenhang mit der Umgehung der Wehrpflicht ermittelt. Die Anwesenheit wehrfähiger Ukrainer in Europa bedeutet deshalb nicht automatisch, dass sie gegen ukrainisches Recht verstoßen haben.

Welchen Schutz gewährt die EU?

Wie andere aus der Ukraine geflüchtete Menschen profitieren auch Männer vom vorübergehenden Schutz, den die Europäische Union nach Beginn des Krieges aktiviert hat. Dieser gewährt ein Aufenthaltsrecht sowie Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Sozialleistungen, medizinischer Versorgung und Bildung. Ein reguläres Asylverfahren ist nicht vonnöten.

Bröckelt der Konsens in Europa?

Lange Zeit zogen die EU-Staaten in dieser Frage weitgehend an einem Strang. In den vergangenen Jahren gab es allerdings vereinzelt politische Vorstöße, die bisherige Praxis zu überdenken. Vor allem in Polen, Litauen und Schweden diskutierten Regierungsvertreter öffentlich darüber, ob wehrfähige ukrainische Männer weiterhin in gleichem Umfang Schutz erhalten sollten oder stärker zur Rückkehr in die Ukraine bewegt werden müssten. Auch in Deutschland wurde die Debatte zuletzt aufgegriffen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) äußerte Verständnis für die Bemühungen der Ukraine, wehrfähige Männer stärker an das Land zu binden, und sprach sich für eine engere Abstimmung mit Kiew aus. Konkrete Pläne, ukrainischen Männern den Schutzstatus zu entziehen oder sie zur Rückkehr zu verpflichten, gibt es bislang jedoch in keinem der Länder.

Wie lange gilt der Schutzstatus überhaupt noch?

Der vorübergehende Schutz ist keine dauerhafte Aufenthaltsregelung, sondern eine außergewöhnliche Krisenmaßnahme der Europäischen Union. Er wurde kurz nach dem russischen Großangriff auf die Ukraine im Jahr 2022 aktiviert und mehrfach verlängert. Nach derzeitigem Stand gilt die Regelung bis zum 4. März 2027.

Warum kommt das Thema gerade jetzt auf?

Gerade weil der Schutzstatus nicht dauerhaft angelegt ist, rückt nun die Frage in den Mittelpunkt, wie die Regelung nach ihrem geplanten Auslaufen im März 2027 aussehen soll. Beim jüngsten Treffen der EU-Innen- und Justizminister in Luxemburg diskutierten die Mitgliedstaaten erstmals offiziell, ob der automatische Schutzstatus künftig für bestimmte Gruppen eingeschränkt werden könnte – insbesondere für wehrfähige ukrainische Männer. Auslöser ist die Suche nach einer Nachfolgeregelung für den bisherigen Schutzmechanismus.

Was könnte sich künftig ändern?

Mehrere Staaten wollen den Schutz grundsätzlich fortführen, prüfen aber Ausnahmen für Männer im wehrfähigen Alter, die nach Beginn des Krieges ausgereist sind. Nach bisherigem Stand würden solche Änderungen nur Neuankömmlinge betreffen, nicht aber Ukrainer, die bereits in der EU leben.

Eine Entscheidung wurde in Luxemburg nicht getroffen. Die Europäische Kommission soll zunächst mögliche rechtliche Modelle prüfen. Dennoch markiert die Debatte einen politischen Kurswechsel: Erstmals wird auf EU-Ebene offen darüber diskutiert, ob der bisher nahezu uneingeschränkte Schutz für alle ukrainischen Flüchtlinge auch über 2027 hinaus Bestand haben soll.

Welche Staaten treiben die Debatte voran?

Den konkreten Vorstoß brachte vor allem Österreich ein. Innenminister Gerhard Karner forderte vorab, dass ukrainische Männer im wehrfähigen Alter ab März 2027 keinen automatischen Schutzstatus mehr erhalten sollten. Er begründete dies damit, dass die Ukraine ihre männlichen Staatsbürger sowohl für die Landesverteidigung als auch für die Wirtschaft benötige. Zusätzliche Dynamik erhielt die Debatte durch Schweden. Der schwedische Migrationsminister Johan Forssell sprach sich ebenfalls dafür aus, neu ankommenden ukrainischen Männern im wehrfähigen Alter den automatischen Schutz zu verwehren. Nach seinen Angaben fand dieser Vorschlag bei mehreren Staaten grundsätzlich Zustimmung.

Derweil geht Österreichs Forderung über die Frage wehrfähiger Männer hinaus. Karner plädiert dafür, den automatischen Schutzstatus generell stärker zu differenzieren. Künftig könnte demnach auch berücksichtigt werden, aus welcher Region der Ukraine eine Person stammt. Menschen aus Gebieten, die als vergleichsweise sicher gelten, könnten unter Umständen nicht mehr automatisch unter die Vertriebenen-Richtlinie fallen.

Warum ist das Thema so umstritten?

Dass die Debatte an Schärfe gewinnt, hat mehrere Gründe. Der Krieg dauert deutlich länger als viele ursprünglich erwartet hatten. Gleichzeitig verschärft die Ukraine ihre Mobilisierungsbemühungen und fordert ihre wehrfähigen Bürger zunehmend zur Mitwirkung an der Landesverteidigung auf. Hinzu kommt die Größe der betroffenen Gruppe. In der EU stehen derzeit mehr als 4,3 Millionen Menschen unter ukrainischem Schutzstatus. In Österreich leben rund 85.000 Schutzberechtigte. Allein im ersten Quartal 2026 erhielten 3.223 Ukrainer einen Aufenthaltstitel nach der Vertriebenen-Verordnung, darunter 1.483 Männer und 1.740 Frauen.

Die Diskussion wird daher nicht nur rechtlich, sondern auch moralisch und politisch geführt. Befürworter einer Einschränkung argumentieren, ein Land, das um seine Existenz kämpft, müsse auf seine wehrfähigen Bürger zurückgreifen können. Gegner halten dagegen, dass die EU keine Menschen zur Teilnahme an einem Krieg verpflichten sollte und dass der Schutzstatus gerade dazu dient, Menschen vor den Folgen eines Krieges zu bewahren.

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