U-Ausschuss und Schmid: Wie es weitergeht

U-Ausschuss und Schmid: Wie es weitergeht
Das Hohe Haus wartet zwei Höchstgerichtsentscheidungen ab und hofft auf die ein oder andere Klarstellung.

Die Befragung von Thomas Schmid hat Justiz und Parlament vor teils völlig neue Herausforderungen gestellt.

Einig sind sich die meisten Mandatare, dass Nationalrat und Staatsanwaltschaft auch in Zukunft parallel arbeiten bzw. untersuchen können sollen. „Die Buwog wurde vor 20 Jahren privatisiert und bis heute gibt es keine rechtskräftigen Urteile. Würde man derartige Urteile abwarten, würde man keine U-Ausschüsse, sondern nur noch Historikerkommissionen benötigen“, sagt Kai Jan Krainer, SPÖ-Fraktionschef im Ausschuss.

Wie geht es nun konkret mit Schmid weiter?

Klar ist: Der ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss wird über den 7. Dezember hinaus verlängert. Im Wesentlichen liegt das daran, dass die Neos, die den U-Ausschuss ursprünglich auslaufen lassen wollten, die möglicherweise richtungsweisenden Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) sowie des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) abwarten wollen; ein Auslaufen des U-Ausschusses hätte diese Entscheidungen obsolet gemacht.

Worum geht es nun? Der VfGH entscheidet vereinfacht gesagt, ob der Interessenkonflikt zwischen U-Ausschuss und Justiz (hier das Recht auf politische Aufklärung, da das Recht auf geheime Ermittlungen, Anm.) mit einer formalen „Konsultation“ der beiden Institutionen gelöst werden muss. Es gilt als durchaus wahrscheinlich, dass der VfGH eine Konsultation empfiehlt. Andernfalls müsste er Interessen des Parlaments über die der Justiz stellen – oder umgekehrt.

Das BVwG wiederum entscheidet mit einer Frist von vier Wochen über die Beugestrafen für Schmid und damit darüber, ob sich dieser zu Recht bei allen Fragen im Parlament entschlagen hat.

Wie berichtet, besteht das Problem darin, dass Schmid im U-Ausschuss auch als Beschuldigter eines Strafverfahrens unter Wahrheitspflicht steht, dabei aber – wie alle Auskunftspersonen – das Recht genießt, sich mit Erklärungen nicht selbst strafrechtlich belasten zu müssen – er darf sich entschlagen, allerdings nur im Einzelfall.

Bei Schmid ist die Gefahr der Strafverfolgung mit Händen zu greifen. Immerhin hat er als potenzieller Kronzeuge vor den Korruptionsjägern bereits ein Geständnis abgelegt.

Sobald Schmids Einvernahme vor der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft abgeschlossen ist – informell wird damit spätestens mit dem Jahresende gerechnet – könnte der ehemalige ÖBAG-Boss neuerlich in den U-Ausschuss geladen werden und mehr sagen als am Donnerstag. Wann und wie oft Schmid in der Folge im U-Ausschuss einvernommen werden wird, ist offen. Geht es nach den Neos, wird für die Befragung des ÖVP-Insiders möglicherweise eine einzige Sitzung genügen.

Mit einer Entscheidung, welche Causen aus dem ÖVP-Komplex letztlich zur Anklage kommen, wird im Parlament übrigens noch im Jahr 2023 gerechnet.

Kommentare