Die Lehren aus dem Schmid-Tag

Die Lehren aus dem Schmid-Tag
Thomas Schmid hat im U-Ausschuss eine Gelegenheit verpasst – und zwar die, seine Aussagen unter Wahrheitspflicht zu wiederholen.
Christian Böhmer

Christian Böhmer

Was für ein Spektakel! Nachdem viele Monate spekuliert wurde, ob und wie es gelingen kann, den möglichen Kronzeugen in der ÖVP-Affäre ins Parlament zu zwingen, war es nun so weit: Thomas Schmid kam in den ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss. Und das allein sorgte dafür, dass Medienvertreter aus dem In- wie Ausland um die besten Plätze rangen.

Nach wenigen Minuten sollte freilich klar sein: Die Erwartungshaltung war überzogen. Denn unbeeindruckt vom enormen Interesse beschränkte sich Schmid auf nur einen Satz: „Ich verweigere die Aussage.“ Und daran konnten auch fast 20 (!) ihm angedrohte Beugestrafen nichts ändern.

Inhaltlich war der Ausschuss-Tag also von enden wollendem Erkenntnisgewinn. Doch es gibt trotzdem manches mitzunehmen: So hat sich an dem gefallenen Kurz-Intimus – wieder – gezeigt, in welch’ schwierige Situation die staatlichen Institutionen geraten, wenn Justiz und Parlament parallel ein und dieselben Missstände bzw. mögliche Straftaten untersuchen.

Betroffene kommen zwar ins Parlament, können sich – mit dem Verweis auf drohende Strafverfolgung – aber weidlich entschlagen. Letztlich liegt es an nur zwei Personen, dem Verfahrensrichter und dem Vorsitzenden, vor Ort und spontan zu entscheiden, ob die Gefahr einer Strafverfolgung besteht – oder aber, ob man die Auskunftsperson mit einer Beugestrafe „diszipliniert“. Im schlimmsten Fall ergehen sich die Fraktionen bei der Gelegenheit in Geschäftsordnungsdebatten. Und die fühlen sich nicht nur endlos an, sondern spielen vor allem den politischen Rattenfängern in die Hände, die das Parlament als „Quatschbude“ verunglimpfen.

Schmids Einvernahme ist ein guter Anlass zu überlegen, ob es im Sinne aller Beteiligten ist, dass Korruptionscausen gleichzeitig von Staatsanwälten und Abgeordneten geprüft werden. Falls ja, so wäre es zumindest geboten, die Verfahrensordnung im Ausschuss besser auf die Strafprozessordnung abzustimmen. Denn es ist Laien kaum zu erklären, warum Beschuldigte in der Herzkammer der Demokratie andere Rechte genießen wie vor einem Staatsanwalt.

Was Thomas Schmid angeht, lässt sich festhalten: Objektiv hat er eine Gelegenheit verstreichen lassen. Anstatt unter Wahrheitspflicht zu wiederholen, was er vor den Korruptionsjägern bereits ausgesagt hat, wählte der frühere ÖBAG-Boss den nach außen hin unsympathischen Weg des Schweigens. Wer so agiert, der darf nicht Kronzeuge werden, wetterte FPÖ-Mann Christian Hafenecker sinngemäß.

Die Reaktion ist nachvollziehbar. Allerdings sollte man Schmid nicht unterschätzen. Seine Entscheidung, als Kronzeuge gegen die ÖVP aufzutreten, hat nicht nur die Öffentlichkeit, sondern sogar seinen damaligen Anwalt überrascht. Schmid hat einen Plan, seine Einvernahmen sind nicht zu Ende. Wer weiß: Vielleicht überrascht er ein weiteres Mal.

Die Lehren aus dem Schmid-Tag

Kommentare