Die Lehren aus dem Schmid-Tag

Die Lehren aus dem Schmid-Tag
Thomas Schmid hat im U-Ausschuss eine Gelegenheit verpasst – und zwar die, seine Aussagen unter Wahrheitspflicht zu wiederholen.
Christian Böhmer

Christian Böhmer

Was für ein Spektakel! Nachdem viele Monate spekuliert wurde, ob und wie es gelingen kann, den möglichen Kronzeugen in der ÖVP-Affäre ins Parlament zu zwingen, war es nun so weit: Thomas Schmid kam in den ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss. Und das allein sorgte dafür, dass Medienvertreter aus dem In- wie Ausland um die besten Plätze rangen.

Nach wenigen Minuten sollte freilich klar sein: Die Erwartungshaltung war überzogen. Denn unbeeindruckt vom enormen Interesse beschränkte sich Schmid auf nur einen Satz: „Ich verweigere die Aussage.“ Und daran konnten auch fast 20 (!) ihm angedrohte Beugestrafen nichts ändern.

Inhaltlich war der Ausschuss-Tag also von enden wollendem Erkenntnisgewinn. Doch es gibt trotzdem manches mitzunehmen: So hat sich an dem gefallenen Kurz-Intimus – wieder – gezeigt, in welch’ schwierige Situation die staatlichen Institutionen geraten, wenn Justiz und Parlament parallel ein und dieselben Missstände bzw. mögliche Straftaten untersuchen.

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