"Recht nicht aufgeben, weil Pilz nicht passt"

Die Grüne Gabriela Moser leitete den Korruptionsausschuss, Parteikollege Peter Pilz war "Ankläger"
U-Ausschuss: VP-Amon, SP-Nationalratspräsidentin und Opposition machen gegen Abschaffung der Immunität mobil.

Weg mit der Immunität für Mandatare in U-Ausschüssen? Prominente Schwarze haben das via KURIER angeregt. "Man sollte nachdenken, ob die Abgeordneten in Ausschüssen wie dem Untersuchungsausschuss weiter immun sein müssen", sagte Ex-Nationalratspräsident Andreas Khol. Der Zweite Nationalratspräsident Karlheinz Kopf befand: "Waffenungleichheit zwischen denen, die als Zeugen der Wahrheit verpflichtet sind, und Abgeordneten, die unter dem Schutz der Immunität stehen, ist ein Problem."

Den Partei-Oberen missfallen diese Aussagen. Im Parlamentsklub war vereinbart worden, über Für und Wider die Immunität – nicht nur im U-Ausschuss – intern zu diskutieren. So will es Klubchef Reinhold Lopatka auch halten. Er werde mit den Abgeordneten besprechen, ob die Immunität, eingeführt ob des Obrigkeitstaates zu Kaiserszeiten, "in einem Rechtsstaat wie heute noch zeitgemäß ist". Von ihr nur in U-Ausschüssen zu lassen, gefiele ihm nicht, wie er dem KURIER sagt: "Gerade dort, wo Abgeordnete Auskunftspersonen gegenüberstehen, die mit Anwälten ausgestattet sind, brauche ich sie." Andererseits gebe es "keine Waffengleichheit zwischen Auskunftspersonen, wie etwa Ministern, und Abgeordneten. Ein Peter Pilz kann unter dem Schutz der Immunität alles Mögliche behaupten."

Obwohl der Grüne unangenehm für Rot und Schwarz ist, verwahrt sich Werner Amon, einst VP-Fraktionschef im Korruptionsausschuss, dagegen, Mandatare zu ent-immunisieren: "Nur weil einem ein Peter Pilz nicht passt, kann man nicht ein hart erkämpftes bürgerliches Recht aufgeben. Es wäre besser, über die Rechte von Auskunftspersonen zu reden, statt die Rechte von Abgeordneten zu beschneiden."

SPÖ-Parlamentspräsidentin Barbara Prammer ist ebenfalls "dagegen, die Immunität abzuschaffen. Sie ist ein wichtiges Oppositionsrecht. Abgeordnete müssen ihrer Kontroll- und Aufklärungstätigkeit nachgehen können, ohne von möglichen Einschüchterungen, etwa durch Klagen, bedroht zu sein." Dass für Oppositionelle wie Pilz und FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl nicht in Frage kommt, Mandataren diesen Schutz zu nehmen, versteht sich von selbst. Vage bleibt SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder: Über die Immunität in U-Ausschüssen sei "nicht isoliert zu diskutieren, sondern im Rahmen einer Gesamtreform".

Schutz für Abgeordnete

Berufliche Immunität ist der Schutz eines Polit-Amtsträgers vor Strafverfolgung wegen des Amtes. Außerberufliche Immunität: Strafrechtlich dürfen Abgeordnete nur verfolgt werden, wenn die Tat in keinem Zusammenhang mit ihrem Mandat steht. Zusätzlich muss die Immunität vom zuständigen Ausschuss im Parlament aufgehoben werden.

Historische Gründe: Die Immunität ist ein Erbe der konstitutionellen Monarchie. Sie sollte die Abgeordneten vor politisch motivierter Verfolgung durch die Obrigkeit bewahren. In jedem Parlament in Europa sind Mandatare immun. In Deutschland wird aber darüber diskutiert, diesen Schutz einzuschränken.

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