"Sexistische Abwertung": Anwältin klagt Grüne nach Sager im TV
Persönliche Herabwürdigung, sexistische Abwertung und die Behauptung falscher Tatsachen – das wirft Anwältin Linda Poppenwimmer der Grünen Nina Tomaselli vor und reichte Klage ein.
Anlass sind die Aussagen Tomasellis in der Sendung „Pro und Contra“ auf Puls4 am Dienstag vergangener Woche, in der über den U-Ausschuss zur Causa Christian Pilnacek diskutiert wurde. Die Grüne Fraktionschefin schilderte, dass sie bei der Befragung eines Feuerwehrmannes, der auch Polizist ist, stutzig geworden sei. Man habe gemerkt, so Tomaselli, dass seine Aussagen „geschliffen“ seien.
Anwältin und Ex-Staatsanwältin Linda Poppenwimmer.
Wie sich herausstellte, hatte der Mann vor seinem Auftritt im U-Ausschuss ein Seminar besucht, in dem er und ein weiterer Polizist über Rechte und Pflichten im U-Ausschuss aufgeklärt wurden (mehr dazu hier).
Das habe sie irritiert, sagte Tomaselli – „auch weil sie eine Anwältin genommen haben, die von der Geschäftsordnung im U-Ausschuss, von Tuten und Blasen keine Ahnung hat, sondern eigentlich Fallwissen hat.“
Zur Erklärung: Poppenwimmer hat im Medienprozess rund um das Buch zum Tod Pilnaceks von Peter Pilz, das laut (nicht rechtskräftigem) Urteil des Straflandesgerichts Wien eingezogen werden soll, eine Polizistin vertreten.
„Frauen diskreditieren“
Poppenwimmer erklärt: „Diese Aussage ist nicht nur falsch, sondern im konkreten Kontext auch abwertend und sexistisch. Sie dient nicht der politischen Auseinandersetzung, sondern der persönlichen Herabwürdigung.“
Solche Aussagen seien geeignet, gut ausgebildete Frauen in exponierten beruflichen Positionen zu diskreditieren und in der Öffentlichkeit verächtlich zu machen.
Zudem werde der „falsche Eindruck erweckt“, Poppenwimmer habe Auskunftspersonen inhaltlich beeinflusst. „Das ist eine schwerwiegende Unterstellung.“ Die Vorbereitung sei ein "absolut legitimer Vorgang", und, wie sie sagt, "aufgrund der massiven falschen Vorwürfe gegen einzelne Auskunftspersonen inzwischen leider schon notwendiger Vorgang, um beruflichen und persönlichen Schaden abzuwenden".
Deshalb hat die Anwältin nun beim Handelsgericht Wien Klage wegen „kreditschädigender Ehrenbeleidigung“ eingereicht. Tomaselli soll verpflichtet werden, ihre Aussagen widerrufen – und zwar in der gleichen Sendung –, zudem soll auf der Website des Senders eine entsprechende Mitteilung veröffentlicht werden.
"Dafür sollte in seriöser Politik kein Platz sein"
Mit der Klage solle klargestellt werden, dass persönliche Herabwürdigung kein zulässiges Mittel politischer Auseinandersetzung ist und rechtsstaatliche Standards auch im öffentlichen Diskurs gelten.
Anwalt Peter Zöchbauer, der im Buch-Prozess die anderen drei Polizisten vertreten hat, springt seiner Kollegin bei: "Persönliche Angriffe gegen Rechtsanwäte sind ein Ausdruck mangelnder sachlicher Argumente. Dafür sollte in einer seriösen Politik kein Platz sein."
Für "besonders verwerflich" hält es Anwalt Georg Eisenberger, dass "diese Angriffe ausgerechnet von einer Partei kommen, deren Vertreter sich bei jeder Gelegenheit medienwirksam Gleichberechtigung, Inklusion und moralische Überlegenheit auf die Fahnen heften". Eisenberger berät und begleitet Auskunftspersonen und hat auch ein Fachbuch zum "richtigen Verhalten vor dem U-Ausschuss" verfasst.
Als Abgeordnete des Nationalrats genießt Tomaselli strafrechtliche Immunität - es sei denn, das Parlament hebt diese auf. Auf dem zivilrechtlichen Weg ist die Klage aber auch so möglich.
Von den Grünen aus es auf KURIER-Anfrage: "Wir nehmen die Ankündigung zur Kenntnis und sehen dem weiteren Verlauf gelassen entgegen."
Linda Poppenwimmer war als Richterin und Staatsanwältin (zuletzt bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, WKStA) tätig und ist Partnerin in der Anwaltskanzlei Brauneis in Wien.