Wie man sich auf einen U-Ausschuss vorbereitet
Wie auch immer man es nennt, ob „Seminar“ oder „Schulung“: Der Umstand, dass Polizisten in ihrer Dienstzeit und auf Kosten des Ministeriums auf den Pilnacek-Untersuchungsausschuss vorbereitet worden sind, hat Beobachter des Pilnacek-U-Ausschusses erstaunt. Sollte man sich als Auskunftsperson wirklich vorbereiten?
Die Antwort lautet: Ja. Der KURIER erklärt warum:
Ein U-Ausschuss ist kein Gerichtsverfahren
Auf den ersten Blick sind Gerichtsprozesse und U-Ausschüsse frappierend ähnlich: Beide sollen eine Sache klären; in beiden gilt für Auskunftspersonen die Wahrheitspflicht; und bei beiden gibt es einen Vorsitzenden, Verfahrensanwälte und Vertrauenspersonen. Letztere wirken oft wie Rechtsanwälte – und sind es in der Regel auch. In der Praxis lassen sich die Verfahren freilich kaum vergleichen.
„Die Wahrheitsfindung vor Gericht funktioniert ganz anders als im Parlament“, sagt Georg Eisenberger zum KURIER. Als Rechtsanwalt kennt er beide Situationen, er hat Christian Pilnacek als Vertrauensperson in einen U-Ausschuss begleitet. Laut Eisenberger versucht ein Richter den Prozess so zu lenken, dass es vor allem um die Wahrheitsfindung geht. „Im Idealfall geht es im U-Ausschuss auch um diese Frage. Aber zumeist kommen politische Motive hinzu. Vor allem, wenn Politiker oder Personen, denen Parteinähe unterstellt wird, befragt werden.“
Auftritte im U-Ausschuss sind sehr, sehr speziell
Für Ungeübte ist das Sprechen vor Publikum in allen Lebenslagen eine Herausforderung. Was es bedeutet, in einem Untersuchungsausschuss im Worst Case konfrontativ befragt zu werden, das kann man sich als Laie nur schwer vorstellen. Da ist zunächst das Publikum: Abgesehen vom Ausschuss, in dem rhetorisch beschlagene Politiker sitzen, ist die Öffentlichkeit immer dabei, sprich: Der Ausschuss wird zwar nicht live übertragen, allerdings berichten Journalisten in Echtzeit z.B. per Ticker. Wer sich um Kopf und Kragen redet, blamiert sich und/oder landet vor dem Strafrichter – für Auskunftspersonen gilt die Wahrheitspflicht.
Hinzu kommt: Setting und Befragungszeit sind ganz auf der Seite der Fragenden, also bei den Fraktionen und ihren Abgeordneten. Die Fraktionen stellen die Fragen abwechselnd, mitunter wechseln innerhalb der Fraktion die Abgeordneten. Im Unterschied dazu muss die Auskunftsperson durchgehend zuhören und antworten. Im Extremfall führt man so ein vierstündiges Gespräch unter hoher Konzentration. Warum vier Stunden? So lange beträgt die maximale Befragungsdauer – und sie wird nicht selten ausgeschöpft.
Niemand weiß, welche Fragen kommen
Warum selbst hart gesottene Experten Respekt vor Auftritten im U-Ausschuss haben, liegt daran, dass kein fixer Fahr- oder Fragenplan existiert. Jeder Abgeordnete darf thematisieren, was er oder sie im Thema und angesichts der Akten für wichtig hält. Dem letzten U-Ausschuss wurden 25,5 Millionen Seiten an Dokumenten und Dateien geliefert. Theoretisch kann zu allem eine Frage kommen. Anwalt Eisenberger erzählt aus der Praxis: Selbst ein beschlagener Jurist wie Christian Pilnacek habe sich intensiv vorbereitet. „Man muss vorab alle möglichen Fragen und Themen durchgehen.“
Wer viel redet, ist nicht immer im Vorteil
Was im Alltag gilt, nämlich auf Fragen höflich zu antworten, ist im U-Ausschuss kein zwingender Garant für Erfolg. Noch einmal Georg Eisenberger: „Das Wichtigste, was man als Auskunftsperson verstehen muss, ist: Du kannst und musst nicht auf alle gestellten Fragen eine Antwort haben.“ In Strafverfahren sei das selbstverständlich, weil Richter wüssten, dass Autokennzeichen, Gespräche, Farben oder Namen mit der Zeit im Gedächtnis verblassen. Im U-Ausschuss ist das bisweilen anders. Der Satz „Ich weiß es nicht“ fällt Auskunftspersonen in der Situation oft schwer. Wer sagt schon gern vor Politikern und Journalisten, dass er oder sie etwas nicht weiß, was er wissen könnte – oder vielleicht sogar müsste?
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