Streit um Obduktion: "Situation war heftig“

PILNACEK-U-AUSSCHUSS: ROSENKRANZ
Zwischen Polizei, Gemeindeärztin und Staatsanwältin herrschten massive Auffassungsunterschiede über die Todesursache.

Eigentlich war sie im Pilnacek-U-Ausschuss immer präsent, die „Frau Doktor W.“. Weil sie damals, an jenem 20. Oktober 2023, die einzige Medizinerin am Fundort der Leiche war; weil sich die Polizisten vor Ort mit ihr ausgetauscht haben; und weil – auch das war Thema – mit ihr mehr oder weniger heftig diskutiert worden sein soll. Über die Obduktion. Am vierten Ausschusstag ist die Gemeindeärztin nun selbst im Parlament.

Rauchige Stimme

Gute drei Stunden wird sie befragt. Zur Tatortarbeit, und was sie davon mitbekommen hat. Ihre Stimme ist rauchig und dunkel, und sie trägt ein weißes Kleid.

Die Abgeordneten schaffen es nicht immer, stringent zu fragen. Mehrmals muss die Medizinerin ähnliche Fragen beantworten. Doch eines bleibt an diesem Tag ganz deutlich übrig: Das, was jene Polizisten erzählt haben, die man im U-Ausschuss schon gehört hat, passt atmosphärisch so überhaupt nicht zu dem, was die Gemeindeärztin empfunden hat. Nicht als es um die Obduktion ging. „Die Situation war heftig“, sagt die Ärztin.

Im Prinzip war ihre Aufgabe nicht weiter komplex: Sie sollte klären, woran Christian Pilnacek verstorben ist. Genau das konnte sie aber nicht sagen.

Wasser in der Lunge

Der Leichnam lag bereits am Boden, der Kopf war blau, „auffallend blau“, wie die Ärztin erzählt. Doch ob Christian Pilnacek zweifelsfrei ertrunken ist, stand für sie einfach nicht fest. „Ohne Obduktion weiß ich nicht, ob Wasser in den Lungen ist“, sagt sie.

Man darf sich die Situation in Rossatz an jenem Morgen in etwa so vorstellen: Die Gemeindeärztin steht am Ufer eines Donauarms bei der Leiche. Drei Polizisten, die den Fundort intensiv abgesucht haben, sind weitgehend sicher, was passiert ist. Sie haben Fußspuren und eine Zigarettenpackung gefunden. Kein Hinweis auf andere Menschen, die Leiche wirkt absolut unberührt, es gibt keine Spuren eines Kampfes, auch keine offensichtlichen Verletzungen. Und dennoch sagt die Ärztin: Ohne Obduktion gibt’s keine Klarheit.

Ist er ertrunken? Es ist plausibel, ja wahrscheinlich. W. ist das zu wenig. – Und genau das scheint die Polizisten zu „triggern“, wie es so schön heißt. Was folgt, ist ein Wortgefecht, das zwischen zehn und fünfzehn Minuten gedauert haben soll. Und in dem gekränkter Stolz eine Rolle gespielt haben könnte. „Die Polizisten haben mir erklärt, ich darf keine Obduktion anregen, ich sei dazu gar nicht berechtigt“, sagt die Ärztin. Einer der Polizisten habe gedroht, er hole einen anderen Notarzt, um sie, die Ärztin, auszubremsen.

„Das habe ich noch nie erlebt"

Die Ärztin kennt ihren Ort seit Jahren, sie kennt Polizisten und Feuerwehrmänner – einige sind bei ihr Patienten. Aber wie sich die Beamten vor Ort benehmen, ist neu für sie. „Das habe ich noch nie erlebt. Das ist mir seltsam vorgekommen.“

Das Bemerkenswerte an den Schilderungen der Gemeindeärztin ist, dass sie diametral dem widersprechen, was die bereits gehörten Polizisten erzählen.

Druck oder Streit? Nein, derlei habe es nie gegeben, sagen sie sinngemäß. Einer der Tatortermittler erzählt sogar, das sei allein deshalb Unsinn, weil er als Polizist ja Obduktionen begrüße – sie würden ihm doch helfen, die Todesursache zu ergründen.

Wie gesagt, die Empfindungen gehen hier scharf auseinander. Und so ist es durchaus hilfreich, dass an diesem Tag noch eine dritte Meinung zu hören ist. Sie kommt von jener Staatsanwältin, die an diesem Morgen mit den Polizisten vor Ort telefoniert hat.

Der Zufall will es, dass Ärztin und Staatsanwältin befreundet sind. Die Anklägerin teilt die Einschätzung ihrer Freundin. Als Staatsanwältin könne sie am Telefon nicht zweifelsfrei sagen, woran jemand gestorben ist. Und wenn dies auch die einzige Medizinerin vor Ort nicht könne, dann sei wohl klar: Eine Obduktion ist nötig.

Nicht gefallen hat all das offensichtlich der Einsatzleiterin der Polizei vor Ort. „Sie hat gesagt“, so berichtet die Staatsanwältin, „dass er sicher ertrunken ist. Und dass man ihn nicht obduzieren müsse, nur weil er prominent sei.“ Letztlich geschah, was Ärztin und Staatsanwältin für klug hielten: Der Leichnam wurde obduziert und Fremdverschulden ausgeschlossen.

Dass darum ein so heftiger Streit entbrennen konnte, findet nicht nur FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker „sehr, sehr seltsam“.

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