So verlangt die Opposition, dass 21 Personen, die allesamt entweder im Bundeskanzleramt oder der ÖVP-Bundespartei tätig waren, von den Ermittlern des BAK über die Zusammenarbeit zwischen Altkanzler Sebastian Kurz und seinem engsten Umfeld befragt werden. Auf der Liste finden sich Personen wie die Kurz-Assistentin Lisa Wieser, die neue Kommunikationschefin im Bundeskanzleramt Kristina Rausch oder Ex-Kurz-Sprecher Etienne Berchtold, der künftige Botschafter in Abu Dhabi sein wird.
Die Opposition sieht die Befragungsmöglichkeit vor dem BAK als gelinderes Mittel, denn Angaben vor Ermittlern seien viel entspannter als die Befragung im U-Ausschuss. Eine spätere Ladung durch den U-Ausschuss wird durch den Besuch im BAK natürlich nicht ausgeschlossen. Vielmehr sollen die Ermittler eine Art „Casting“ für den U-Ausschuss machen, wer als Auskunftsperson interessant sein könnte.
Auf Nachfrage des KURIER bestätigt das Innenministerium, dass am Dienstagabend an den U-Ausschuss die Mitteilung erging, dass keine gesetzliche Grundlage existiere, die solche Befragungen durch das BAK ermögliche. „Der U-Ausschuss hat sich ein Monsterprogramm auferlegt, das in der vorgesehenen Zeit unbewältigbar erscheint. Deswegen kam man wahrscheinlich auf die bedenkliche Idee, die Beweiserhebungen einfach auszugliedern“, sagt Mathis Fister, Linzer Verfassungs- und Verwaltungsrechtsexperte an der Uni Linz.
Die juristische Gretchenfrage lautet: Nach welcher Verfahrensordnung sollen die Auskunftspersonen befragt werden? Im U-Ausschuss haben Zeugen umfassende Rechte. Sie können eine Vertrauensperson mitnehmen. Ein Verfahrensanwalt steht zur Beratung zur Verfügung, und der Verfahrensrichter entscheidet, ob die gestellten Fragen zulässig sind oder nicht.
Wenn Ermittler des BAK eine Befragung durchführen, dann gilt als Grundlage die Verfahrensordnung der Strafprozessordnung. „Der spezifische Rechtsschutz der Auskunftspersonen in U-Ausschüssen würde bei einer Befragung durch die Ermittler ins Leere laufen. Aus juristischer Sicht darf es zu diesen Befragungen nie kommen“, kritisiert Fister. Denn die Verfahrensordnung des U-Ausschusses kann nicht vom BAK übernommen werden.
Außerdem sollte ein parlamentarischer U-Ausschuss die politische Verantwortung klären. Ermittler sind darauf trainiert, die strafrechtliche Verantwortung zu klären.
Zudem ist das Parlament die Legislative, die Polizei Teil der Exekutive. „Würden die parlamentarischen Auskunftspersonen nun von der Polizei befragt werden, dann käme es zu einer Vermengung der Staatsgewalten“, kritisiert Fister.
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