Türkis-Blau nimmt "Krankfeiern" ins Visier
„Das Auffälligkeitsanalyse-Tool der Krankenversicherungsträger soll auch auf den Dienstnehmerbereich ausgeweitet werden.“ Hinter diesem türkis-blauen Vorhaben – verankert im Regierungspakt und nun versteckt in der Gesetzesänderung für den 12-Stunden-Tag – steht eine glasklare Order: Die Kassen sollen verschärft gegen „ Krankfeiern“ vorgehen.
Künftig, so die ÖVP zu ihrem Vorhaben, müssen die Kassen gesetzlich auch Auffälligkeiten beim Krankenstand von Arbeitnehmern untersuchen. Wird nun jeder Krankenstandpenibel überwacht? War man bisher schlampig? Und gibt es Tachinierer überhaupt in großer Zahl?
Der KURIER beantwortet die wichtigsten Fragen.
Was genau ist geplant?
Die oberösterreichische Gebietskrankenkasse hat vor einiger Zeit ein Programm entwickelt, um Sozialbetrug bei Unternehmen aufzuspüren. Dieses durchforstet Tausende von Datensätzen und weist danach Auffälligkeiten aus – ein Mensch, heißt es, könnte dies nicht. Dieses Programm, so der Plan, soll nun auch auf Arbeitnehmer angewendet werden. Es soll ausweisen, wer wann weshalb nicht gearbeitet hat. Bei Auffälligkeiten werden bekannte Maßnahmen umgesetzt – also eine Chefarzt-Ladung oder ein Kontrollbesuch, so der Hauptverband. Das passiert zwar jetzt schon, soll aber effizienter werden. Details kann das Gesundheitsministerium noch keine nennen – auch andere betroffene Ressorts, Kanzleramt und Parlament kennen noch keine Einzelheiten.
Wie passiert das jetzt? Gibt es Schlampereien?
Die Kassen, an die der Auftrag der Regierungsparteien ergeht, zeigen sich teils irritiert. „Denn eigentlich gibt es so etwas bereits“, sagt Harald Schmadlbauer, Sprecher der oberösterreichischen GKK. Dieses bestehende Tool wird von seiner Kasse in allen Bundesländern eingesetzt – nun soll es durch ein neues ersetzt werden.
Welche Konsequenzen drohen jemandem, der krankfeiert?
Wird Missbrauch festgestellt, reichen die Maßnahmen von einer Vorladung über die Aberkennung des gesamten Krankenstandes bis zur Rückforderung des ausbezahlten Krankengeldes. Auch der Arbeitgeber wird im Regelfall informiert, arbeitsrechtliche Folgen sind möglich.
Sind die Österreicher denn so oft krank?
Nein. „Österreich liegt, was die Krankenstandsquote betrifft, im europäischen Mittelfeld, ist also nicht besonders auffällig“, sagt Thomas Leoni vom Wirtschaftsforschungsinstitut, der jährlich den Fehlzeitenreport für Österreich erstellt. Derzeit liegt man bei durchschnittlich 12,5 Krankenstandstagen im Jahr – diese Zahl gehe zum einen kontinuierlich nach unten; zum anderen liegt sie in etwa gleich auf mit Deutschland, wo das Sozial- und Meldesystem unserem sehr ähnelt. Viele Krankenstandstage müssen zudem kein Hinweis auf Untätigkeit sein: Am höchsten ist die Quote im EU-Vergleich in Schweden, Norwegen, Holland – auch, weil dort viele Ältere und kranke Personen noch einer Arbeit nachgehen.
Strengere Prüfung der Krankenstände
Gibt es Hinweise darauf, dass es in Österreich zu viele „Tachinierer“ gibt?
Bei den Kassen registriert man keine gehäuften Auffälligkeiten, heißt es aus dem Hauptverband. Auch bei der Wiener Gebietskrankenkasse heißt es, dass bei Verdacht mittels Vorladung oder per Krankenfürsorger-Besuch vorgegangen wird; „in vielen Fällen wird jedoch bis zum zweiten Termin die Arbeit wieder aufgenommen“, so die WGKK. E-Card-Missbrauch, gegen den man ja auch vorgehen will, komme „vergleichsweise selten vor“, auch Überprüfungen von Ärzten, die Krankenstandsmeldungen ausstellen, seien rar. Laut WIFO-Forscher Leoni ist die Zahl der „schwarzen Schafe“ generell schwer festzumachen. „Natürlich gibt es Fälle, wo jemand an einem Tag blaumacht, um das Wochenende zu verlängern oder ähnliches . Aber das Phänomen hat unterschiedliche Facetten, beispielsweise Beschäftigte, die sich nach ihrer Kündigung krankmelden – oder solche, die bereits innerlich gekündigt haben und darum in Krankenstand gehen.“
Wie sinnvoll kann diese Maßnahme sein?
Gesundheitsökonom Ernest Pichlbauer ortet darin vor allem eine „symbolpolitische Maßnahme“. Denn gerade bei Krankenständen, die lediglich einen Tag dauern, ist die Kassa laut dem Experten zumeist ohne Macht und Wissen. Denn wenn sich jemand nur einen „blauen Montag“ gönnt, weiß die Kassa zumeist nichts davon – der Arbeitnehmer wurde vorher oft gar nicht erst krankgemeldet (in der Regel passiert das erst nach drei Tagen). Seitens der Regierungsparteien kann indes keine Summe genannt werden, die man sich damit ersparen möchte.
Gibt es weitere Kritik?
Ja. Der Datenschutzverein „Epicenter works“ etwa sieht darin eine „Rasterfahndung in den Gesundheitsdaten“.
Kommentare