Trinkgeld: Regierung hat sich auf einheitliche Regelung geeinigt

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Dreierkoalition einigt sich auf bundesweit einheitliche Pauschalen. Für Betriebe, die hohe Nachzahlungen leisten mussten, soll es eine Härtefall-Regelung geben.

Die Bundesregierung hat sich auf eine Regelung bei der Trinkgeld-Debatte geeinigt. Trinkgeld wird in Österreich zwar prinzipiell nicht besteuert - und das bleibt auch so.

Allerdings muss es der Arbeitgeber für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigen - und zwar in Form eines fixen Pauschalbeitrags. Das Prinzip dahinter: Der Arbeitgeber muss nicht im Detail überprüfen, wie hoch genau das Trinkgeld jedes einzelnen Mitarbeiters ist. 

Die Problematik: Lag das Trinkgeld deutlich über dem Pauschale, kam es zuletzt immer wieder zu erheblichen Nachzahlungen. Zudem gibt es in Österreich einen Trinkgeld-Fleckerlteppich: Das Pauschale ist in Branchen und Bundesländern unterschiedlich hoch.

Die Regierung hat nun an einer bundesweit einheitlichen Regelung gefeilt, wobei die Neos auf ein besonders niedriges Pauschale gedrängt haben. 

Verfahren eingestellt, Regelung für Härtefälle

Was ändert sich? Für Mitarbeiter mit Inkasso soll das Pauschale ab künftig 65 Euro, für jene ohne Inkasso 45 Euro betragen. Die Sätze sollen ab 2026 gelten und danach steigen: Bei Inkasso auf 85 Euro im Jahr 2027 und 100 Euro im Jahr 2028. ohne Inkasso auf 50 Euro im Jahr 2028.

Die Sozialpartner hatten sich zuvor auf ein Modell mit einem Pauschale von 95 Euro verständigt gehabt. Die für 2026 geplanten 65 Euro sind im Vergleich also rund ein Drittel niedriger.

Und: Alle Verfahren gegen Betriebe, denen eine Nachzahlung droht, sollen eingestellt werden. Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn (Neos) spricht am Donnerstag in einem Instagram-Video von einer "Generalamnestie". Für Betriebe, die bereits hohe Nachzahlungen leisten mussten, ist eine Härtefall-Regelung vorgesehen. Ebenso sollen die Abgaben künftig nur mehr auf das Pauschale anfallen, auch bei höheren Trinkgeldern.

"Das ist ein Erfolg der Neos. Wir haben uns schon seit Herbst 2024 darum gekümmert, dass hier Rechtssicherheit herrscht, dass hier einheitliche Lösungen vorhanden sind, über alle neun Bundesländer gleich", so Schellhorn.

Tourismus-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner (ÖVP) meint via Aussendung: "Die gute Nachricht ist: Die Unsicherheit rund ums Trinkgeld hat ein Ende. Die neue Regelung bietet beiden Seiten verlässliche Rahmenbedingungen – für Beschäftigte ebenso wie für Betriebe"

Dieser Artikel wird laufend aktualisiert.

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