Wie die türkis-rot-pinke Koalition jetzt ihre Posten besetzt

Meinl Reisinger, Stocker und Babler haben vereinbart, wer wen vorschlagen darf. Bestellt wird dann von Bundespräsident Van der Bellen. 
Die Neos dürfen im Frühjahr erstmals einen Höchstrichter vorschlagen. Möglich, dass es davor ein Hearing gibt.

Türkis-Rot-Pink hat in seinem Arbeitsprogramm transparent festgehalten, was frühere Koalitionen (vergeblich) geheim zu halten versuchten: dass sich die Regierenden ausmachen, wer welche Posten in der Republik besetzen darf.

Auf vier Seiten sind die Vorschlagsrechte der Bundesregierung – vom Verfassungsgerichtshof bis zum ORF – genau beschrieben. Betont wird freilich, dass die gesetzlichen Vorgaben gelten und „stets bestqualifizierte Personen“ ausgewählt werden.

Der Pakt wird recht bald schlagend: Am Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ist Vizepräsidentin Anna Sporrer nachzubesetzen, da sie Justizministerin der SPÖ geworden ist. Am Verfassungsgerichtshof (VfGH) sind zwei Stellen vakant: Höchstrichter Helmut Hörtenhuber ist seit Ende 2024 in Pension, Höchstrichterin Claudia Kahr geht mit Ende April.

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