Gekürztes Klimabudget, drohende Strafen: Totschnig verteidigt Kurs
Das Umwelt- und Klimabudget wird in den kommenden Jahren um mehr als 400 Millionen Euro gekürzt.
Österreich ist weit davon entfernt, die Klimaziele zu erreichen, und drohende EU-Strafzahlungen von bis zu 5,9 Milliarden Euro rücken näher. Umwelt- und Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig nahm dazu am Donnerstagabend in der ZiB2 Stellung.
Totschnig verteidigte die Kürzungen mit dem Verweis auf das schwierige wirtschaftliche Umfeld und die Notwendigkeit, das EU-Defizitverfahren bis 2028 zu verlassen. Ein Teil der Kürzungen sei ohnehin durch Verpflichtungen aus der Vergangenheit gebunden gewesen. Was bleibt, seien ab 2027 immerhin 360 Millionen Euro für die Sanierungsoffensive und rund 5.000 Euro Förderung pro Heizkesseltausch.
„Da kann man sich darauf verlassen“, sagte Totschnig – und räumte ein, dass das System stabiler und planbarer werden müsse als in den vergangenen Jahren.
Klimaziele 2030
Die Frage, ob Österreich die Klimaziele 2030 erreichen werde, beantwortete Totschnig mit Vorsicht. Er sei „zuversichtlich“, dass man auf einem guten Weg sei, doch garantieren könne er es nicht.
„Ich kann es nicht sagen“, räumte er ein.
Das Umweltbundesamt und die große Mehrheit der Experten gehen davon aus, dass Österreich die Ziele deutlich verfehlen wird. Strafzahlungen von bis zu 5,9 Milliarden Euro drohen ab 2030.
Hat er die Klimaziele schon komplett aufgegeben, wollte Moderator Martin Thür am Donnerstagabend von Totschnig wissen. Der blieb ruhig, betonte das Erreichen der Ziele sei eine gesamtstaatliche Aufgabe, an der Bundesländer und alle Ressorts mitwirken müssten.
„Aber Sie sind doch für die Klimaziele verantwortlich. Deshalb noch einmal die Frage: Werden wir die Ziele 2030 erreichen?“ Totschnig gab sich wiederholt optimistisch. „Ich werde alles tun, damit das in meinem Bereich möglich wird“, sagte er.
Warum er dann klimaschädliche Subventionen im Bereich der Landwirtschaft erst 2028 abschaffe? Totschnig betonte, es sei beim Finanzminister eine Expertengruppe eingerichtet worden. Die solle zunächst analysieren, bevor politisch entschieden werde. Den Einwand, dass die Fakten längst auf dem Tisch lägen, ließ er nicht gelten.
Das wieder eingeführten Agrardiesel-Privileg verteidigte er als notwendige Maßnahme zur Wettbewerbsgleichheit mit anderen EU-Ländern und als unbürokratisches, wissenschaftlich unterlegtes Modell.
Wörthersee: Kein „erheblich veränderter Wasserkörper“
Den Vorstoß der Kärntner Wirtschaftskammer, den Wörthersee als „erheblich veränderten Wasserkörper“ einzustufen, um stärkere touristische Nutzung zu ermöglichen, lehnte Totschnig klar ab.
Stattdessen setzt er auf einen Dialog mit allen Beteiligten. Beim Thema öffentlicher Seezugang verwies er auf ein Modell, bei dem die Bundesforste Uferbereiche aufkaufen und der Öffentlichkeit zugänglich machen.
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