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Gekürztes Klimabudget, drohende Strafen: Totschnig verteidigt Kurs

Das Klimabudget wird deutlich gekürzt, die Klimaziele 2030 sind weit entfernt. Umweltminister Totschnig erklärte in der ZiB2, was die Regierung dennoch plant – und warum er zuversichtlich bleibt.

Das Umwelt- und Klimabudget wird um mehr als 400 Millionen Euro gekürzt, Österreich ist weit davon entfernt, die Klimaziele zu erreichen, und drohende EU-Strafzahlungen von bis zu 5,9 Milliarden Euro rücken näher. 

Umwelt- und Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig nahm am Donnerstagabend in der ZiB2 Stellung.

Totschnig verteidigte die Kürzungen mit dem Verweis auf das schwierige wirtschaftliche Umfeld und die Notwendigkeit, das EU-Defizitverfahren bis 2028 zu verlassen. Ein Teil der Kürzungen sei ohnehin durch Verpflichtungen aus der Vergangenheit gebunden gewesen. Was bleibt, seien ab 2027 immerhin 360 Millionen Euro für die Sanierungsoffensive und rund 5.000 Euro Förderung pro Heizkesseltausch. 

"Da kann man sich darauf verlassen", sagte Totschnig – und räumte ein, dass das System stabiler und planbarer werden müsse als in den vergangenen Jahren.

Klimaziele 2030

Die Frage, ob Österreich die Klimaziele 2030 erreichen werde, beantwortete Totschnig mit Vorsicht. Er sei "zuversichtlich", dass man auf einem guten Weg sei, doch garantieren könne er es nicht. 

"Ich kann es nicht sagen", räumte er ein. 

Das Umweltbundesamt und die große Mehrheit der Experten gehen davon aus, dass Österreich die Ziele deutlich verfehlen wird. Strafzahlungen von bis zu 5,9 Milliarden Euro drohen ab 2030. Totschnig betonte, das Erreichen der Ziele sei eine gesamtstaatliche Aufgabe, an der Bundesländer und alle Ressorts mitwirken müssten.

Beim Thema klimaschädliche Subventionen, etwa das Dieselprivileg, blieb Totschnig vage. Eine beim Finanzminister eingerichtete Expertengruppe solle zunächst analysieren, bevor politisch entschieden werde. Den Einwand, dass die Fakten längst auf dem Tisch lägen, ließ er nicht gelten.

In Zeiten hoher Energiepreise und schwachem Wachstum sei es nicht der richtige Zeitpunkt für zusätzliche Belastungen. Den neu eingeführten Agrardiesel verteidigte er als notwendige Maßnahme zur Wettbewerbsgleichheit mit anderen EU-Ländern und als unbürokratisches, wissenschaftlich unterlegtes Modell.

Wörthersee: Kein "erheblich veränderter Wasserkörper"

Den Vorstoß der Kärntner Wirtschaftskammer, den Wörthersee als "erheblich veränderten Wasserkörper" einzustufen, um stärkere touristische Nutzung zu ermöglichen, lehnte Totschnig klar ab. 

Stattdessen setzt er auf einen Dialog mit allen Beteiligten. Beim Thema öffentlicher Seezugang verwies er auf ein Modell, bei dem die Bundesforste Uferbereiche aufkaufen und der Öffentlichkeit zugänglich machen.

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