Terrorprozess: Republik bleibt stur und will nichts zahlen
Der mediale Rummel war enorm, selbst deutsche TV-Stationen kamen zum Prozess-Auftakt. Das ließ die Republik kalt, sie blieb stur. Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche für die Opfer und Hinterbliebenen der Terrornacht vom 2. November sieht der Staat nach wie vor keine. Das war schon nach den ersten Minuten im Verhandlungssaal klar. Die Finanzprokuratur betonte einmal mehr, dass die Terrornacht trotz der zahlreichen Pannen der Behörden nicht verhindert hätte werden können.
Die Gegenseite sieht das natürlich anders. Anwalt Norbert Wess vertritt die Familie einer getöteten Kunststudentin (24). Die Münchnerin hatte als Kellnerin gejobbt und war vom Attentäter vor einem Lokal am Wiener Ruprechtsplatz erschossen worden.
Ihre Mutter erhielt nach dem Verbrechensopfergesetz 2.000 Euro. Damit ließen sich nicht einmal die Überführung nach Bayern und die Begräbniskosten abdecken. Nun macht die Mutter neben den Überführungs- und Begräbniskosten Trauerschmerzengeld und Schockschaden geltend. Insgesamt begehrt sie rund 125.000 Euro.
Einfühlsam zeigte sich Richterin Marianne Kodek. Sie drückte der hinterbliebenen Mutter zu Beginn der Verhandlung ihr „tief empfundenes Mitgefühl“ aus und kündigte an, dass sie auf Basis „der Fakten- und Aktenlage“ allfällige Handlungen und Unterlassungen auf Seiten der Behörden prüfen wolle, „die eine Haftung der Republik Österreich begründen können“.
Und Anwalt Wess fuhr gleich schwere Geschütze gegen die Republik auf. Denn das Innenministerium hat zwischenzeitlich zwei Wiener LVT-Beamte „wegen einer Kette von Versäumnissen“ wegen möglichen Amtsmissbrauchs angezeigt: „Um so verwunderlicher und tragischer ist es für die Mutter der Getöteten, dass keine Bereitschaft der Republik Österreich besteht, das auszugleichen.“
Eklat
Einen Eklat gab es dann auch noch in der rund einstündigen Verhandlung. Rechtsanwalt Karl Newole, der etwa zwei Dutzend Angehörige und Opfer des Anschlags vertritt, trat dem Verfahren bei. Er kam mit der Tochter eines getöteten Lokalbesitzers zur Verhandlung und reagierte erbost, als sich die Vertreter der Finanzprokuratur dagegen aussprachen, ihn als „Nebenintervenienten“ zuzulassen. Die Richterin behielt sich die Entscheidung vor.
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