Teile des Wohn- und Baupakets passierten Finanzausschuss

Teile des Wohn- und Baupakets passierten Finanzausschuss
Laut Finanzminister Magnus Brunner sollen Gesetze bis Sommer beschlossen sein.

Teile des bereits medial präsentierten Wohn- und Baupakets haben am Donnerstag den Finanzausschuss des Nationalrats passiert. Laut den Regierungsparteien ÖVP und Grünen soll damit nicht nur kurzfristig die Konjunktur angekurbelt und langfristige Investitionen in Immobilien gefördert, sondern auch die Schaffung von leistbarem Wohnraum unterstützt und die Klimaziele adressiert werden.

Konkret soll es den Ländern ermöglicht werden, zusätzliche Darlehen zur Wohnbauförderung in der Höhe von 500 Millionen Euro aufzunehmen. Die effektive Zinsbelastung der Länder soll dabei durch Zuschüsse des Bundes bis zum Jahr 2028 mit 1,5 Prozent pro Jahr gedeckelt werden. 

Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) bezeichnete dies in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA als wichtigen Schritt, um die Bildung eines Eigenheims für junge Menschen und Familien zu unterstützen.

Diese Mittel sollen für Wohnbauförderungsdarlehen der Länder in den Jahren 2024 und 2025 von maximal 200.000 Euro und einer Förderlaufzeit von zumindest 25 Jahren mit einem maximalen Zinssatz von 1,5 Prozent pro Jahr zweckgebunden sein. Die Basis dafür bildete ein von ÖVP und Grünen im Ausschuss eingebrachter und durch die Regierungsparteien mehrheitlich angenommener Abänderungsantrag zu einem Initiativantrag, der eine Reihe kleinerer Rechtskorrekturen im Finanzausgleichsgesetz beinhaltet, berichtete die Parlamentskorrespondenz.

Weiters soll es zu steuerlichen Anreizen für ökologische Sanierungen, zur Streichung der Grundbucheintragungsgebühr für den Kauf von Eigenheimen bis 500.000 Euro sowie zur Ausweitung des Wohnschirms um 60 Millionen Euro und des Reparaturbonus um 50 auf insgesamt 133 Millionen Euro kommen. Nur die Neos stimmten hier dagegen. 

Teile des Wohn- und Baupakets passierten Finanzausschuss

Magnus Brunner

Die Gebührenbefreiung gilt für all jene Rechtsgeschäfte, die ab dem 1. April 2024 abgeschlossen und zwischen 1. Juli 2024 und 1. Juli 2026 per Gesuch zur Eintragung ins Grundbuch eingebracht werden, erklärt Finanzminister Magnus Brunner in seinem jüngst von Ö3 prämierten Podcast "Finance Friday". Die Befreiung gelte außerdem nicht nur beim Kauf des ersten Eigenheims, sondern bei jedem Wohnobjekt, das hauptwohnsitzlich genutzt wird.  Das Baupaket soll 19.000 neue Jobs schaffen, so der ÖVP-Finanzminister. ZIel der Regierung sei es, dass Wohn- und Baupaket noch vor dem Sommer zu beschließen. 

Kommentare