Studiengebühren: Unis mit Ersatzlösungen für Berufstätige

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Unterschiedliche Ausgestaltung in Wien, Graz und Innsbruck.

Nach einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) fällt ab dem im Oktober startenden Wintersemester 2018/19 die Studiengebührenbefreiung für berufstätige Langzeit-Studenten weg. Die Universitäten haben sich deshalb bereits im Frühjahr auf ein Grundmodell für eine Ersatzlösung verständigt - nun haben die ersten größeren Unis ihre konkreten Regelungen erarbeitet.

Derzeit sind grundsätzlich alle Universitätsstudenten aus Österreich bzw. der EU innerhalb der Regelstudienzeit plus zwei Semestern von der Zahlung von Studiengebühren befreit - wobei diese Toleranzsemester jeweils im Bachelor- als auch im Masterstudium zur Verfügung stehen. Wer also zunächst ein Bachelor-Studium betreibt und die beiden Toleranzsemester verbraucht, kann im Masterstudium auf zwei neue zurückgreifen. In Diplomstudien gibt es die beiden Toleranzsemester pro Studienabschnitt.

Reparaturfrist verstrichen

Trotz Überschreitung dieser Zeit ebenfalls nicht zahlen mussten bis zum Sommersemester 2018 auch berufstätige Studenten. Der VfGH hat diese Befreiung allerdings aufgehoben, eine von ihm eingeräumte "Reparaturfrist" ließ das Bildungsministerium verstreichen.

Folge: Berufstätige, die über der Mindeststudien- plus der Toleranzzeit liegen, müssen Gebühren bezahlen. Dies ändert sich auch mit der von den Unis eingeführten Ersatzregelung nicht. Allerdings vergeben die Hochschulen aus den dadurch lukrierten Mitteln sogenannte Studienabschluss-Stipendien. Diese müssen beantragt werden und sind zum Teil sogar etwas besser dotiert als die Gebührenhöhe (363,36 Euro). Allerdings besteht kein Rechtsanspruch darauf.

An der Uni Wien muss etwa für das Kalenderjahr 2018 das Einkommen der Studenten zwischen der auf das Jahr hochgerechneten Geringfügigkeitsgrenze und 15.000 Euro liegen. Wer das Abschlussstipendium erhalten will, muss sich außerdem bereits im letzten Drittel des jeweiligen Studiums befinden und im Studienjahr 2018/19 16 ECTS erbringen. Ausgeschüttet werden pro Semester 350 Euro.

Graz

Anders an der Uni Graz und der Technischen Universität (TU) Graz: Dort können sich berufstätige Langzeitstudenten sogar 500 Euro pro Semester holen. Dafür sind die Einkommensgrenzen etwas enger und liegen für 2018 zwischen der auf das Jahr hochgerechneten Geringfügigkeitsgrenze (6.132,70 Euro) und dem doppelten Betrag (12.265,40 Euro). Auch hier müssen bereits zwei Drittel des jeweiligen Studiums absolviert sein.

Wieder anders ist die Regelung an der Uni Innsbruck: Hier wird nur die Gebührenhöhe rückerstattet. Allerdings ist die Einkommensgrenze zwischen der aufs Jahr hochgerechneten Geringfügigkeitsgrenze und 20.000 Euro pro Jahr am großzügigsten. Die Rückerstattung ist nicht auf Studenten im letzten Studiendrittel beschränkt, allerdings müssen 16 ECTS pro Studienjahr erbracht werden.

An anderen Unis wie etwa der Wirtschaftsuniversität und der Uni Linz dauert die Erarbeitung der entsprechenden Richtlinien noch.

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