"Streng geheim": Ibiza-Video wird am Montag an U-Ausschuss geliefert

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Den Mandataren stehen Bild, Ton und Transkript in vollem Umfang zur Verfügung. Brechen sie die Geheimhaltung, droht Haft.

Ein Ordner und ein Datenträger: Das ist der Inhalt einer Lieferung, die ab Montag dem Untersuchungsausschuss zur Ibiza- bzw. Casinos-Causa zur Verfügung steht. Die Fraktionen erhalten Einsicht in das komplette Ton- und Bildmaterial sowie das dazugehörige ungeschwärzte Transkript.

Für die Einsicht wurde die höchste Sicherheitsstufe 4 "streng geheim" festgelegt. Das bedeutet: Wenn ein Mandatar über die Inhalte spricht oder sie gar weitergibt, drohen bis zu drei Jahre Haft.

Schwärzung war nicht zulässig

Die Tatsache, dass der U-Ausschuss das gesamte Material bekommt, ist einer Initiative der Oppositionsparteien SPÖ, FPÖ und Neos zu verdanken. Das Justizministerium hatte das Ibiza-Video und das Transkript bereits im September geliefert - der Großteil war allerdings geschwärzt. Das waren jene Passagen, die formal nicht zum Strafakt gehören.

Der Verfassungsgerichtshof entschied am 4. Dezember, dass die Schwärzungen nicht zulässig seien. Der U-Ausschuss habe Anspruch auf alles, das dabei hilft, die politische Verantwortung aufzuklären. Das Höchstgericht stellte klar: "Die Bundesministerin für Justiz ist verpflichtet, dem Untersuchungsausschuss (...) das Ton- und Bildmaterial des 'Ibiza-Videos' und die dazugehörigen Transkripte im Umfang des Gegenstandes der Untersuchung unabgedeckt (ungeschwärzt) vorzulegen."

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