Streit der Ermittler in Ibiza-Causa "zahlt auf Konto der Kritiker ein"

Uniprofessor Birklbauer sieht viele Graubereiche
Der Linzer Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer über den Streit der Ermittler in der Ibiza-Causa: Wie viel Misstrauen und Schnüffelei erlaubt sind und welche „unschöne Optik“ das im U-Ausschuss abgibt.

Der Ibiza-U-Ausschuss wurde jüngst zum Schlachtfeld zwischen den ermittelnden Behörden: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) unterstellte der SOKO Tape politische Nähe und schlampige Polizeiarbeit. Die SOKO wiederum lässt sich von der WKStA nicht gefallen, dass diese den Beamten nachgeschnüffelt habe.

Der KURIER hat Alois Birklbauer, Vize-Vorstand des Instituts für Strafrecht am Linzer Juridikum, nach seinem Urteil gefragt.

KURIER: Herr Professor, ist es in Ordnung, wenn ein Staatsanwalt einzelnen Polizisten nachschnüffelt?

Alois Birklbauer: Wenn der Verdacht besteht, dass dort nicht korrekt gearbeitet wird, dann ist es aus meiner Sicht notwendig, nachzuhaken. Das alleine ist noch kein Fehlverhalten.

Wo verläuft die Grenze?

Beim Betreffenden direkt nachzufragen, wäre nur fair, bevor man hinter seinem Rücken nachforscht. Eine Recherche im Internet ist aber sicher in Ordnung. Das sind öffentlich zugängliche Informationen; sie zu sammeln, ist noch keine Ermittlungshandlung.

Ist Befangenheit strafbar?

Nicht direkt, aber: Wenn ich als Befangener Amtshandlungen vornehme, bin ich im Bereich des Amtsmissbrauchs. Die WKStA könnte in diesem Zusammenhang einen Verdacht geprüft haben.

Die WKStA soll auch bei Familienangehörigen der SOKO-Beamten nachgeforscht haben. Wie beurteilen Sie das?

Eine reine Internet-Recherche wäre auch da in Ordnung. Problematisch wird es, wenn man in der Privatsphäre schnüffelt, Angehörige anruft oder befragt. Natürlich kann sich aus Familienverhältnissen der Anschein einer Befangenheit ergeben, aber so etwas geht zu weit.

Offenbar wurde auch ein SMS am Handy von Heinz-Christian Strache als Beweis für die Befangenheit eines Beamten verwendet. Darf man das?

Wenn man den Fund auf legale Weise gemacht hat und auf so einen Verdacht hinweist, sehe ich darin kein Problem.

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