Der Ibiza-U-Ausschuss wurde jüngst zum Schlachtfeld zwischen den ermittelnden Behörden: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) unterstellte der SOKO Tape politische Nähe und schlampige Polizeiarbeit. Die SOKO wiederum lässt sich von der WKStA nicht gefallen, dass diese den Beamten nachgeschnüffelt habe.
Der KURIER hat Alois Birklbauer, Vize-Vorstand des Instituts für Strafrecht am Linzer Juridikum, nach seinem Urteil gefragt.
KURIER: Herr Professor, ist es in Ordnung, wenn ein Staatsanwalt einzelnen Polizisten nachschnüffelt?
Alois Birklbauer: Wenn der Verdacht besteht, dass dort nicht korrekt gearbeitet wird, dann ist es aus meiner Sicht notwendig, nachzuhaken. Das alleine ist noch kein Fehlverhalten.
Wo verläuft die Grenze?
Beim Betreffenden direkt nachzufragen, wäre nur fair, bevor man hinter seinem Rücken nachforscht. Eine Recherche im Internet ist aber sicher in Ordnung. Das sind öffentlich zugängliche Informationen; sie zu sammeln, ist noch keine Ermittlungshandlung.
Ist Befangenheit strafbar?
Nicht direkt, aber: Wenn ich als Befangener Amtshandlungen vornehme, bin ich im Bereich des Amtsmissbrauchs. Die WKStA könnte in diesem Zusammenhang einen Verdacht geprüft haben.
Die WKStA soll auch bei Familienangehörigen der SOKO-Beamten nachgeforscht haben. Wie beurteilen Sie das?
Eine reine Internet-Recherche wäre auch da in Ordnung. Problematisch wird es, wenn man in der Privatsphäre schnüffelt, Angehörige anruft oder befragt. Natürlich kann sich aus Familienverhältnissen der Anschein einer Befangenheit ergeben, aber so etwas geht zu weit.
Offenbar wurde auch ein SMS am Handy von Heinz-Christian Strache als Beweis für die Befangenheit eines Beamten verwendet. Darf man das?
Wenn man den Fund auf legale Weise gemacht hat und auf so einen Verdacht hinweist, sehe ich darin kein Problem.
Wann gilt man eigentlich als befangen und muss sich von Ermittlungen zurückziehen?
Laut Strafprozessordnung in erster Linie dann, wenn man selbst oder ein Angehöriger in ein Verfahren involviert ist, aber auch, wenn „andere Gründe“ vorliegen, die geeignet sind, eine volle Unvoreingenommenheit in Zweifel zu ziehen. Diese Formulierung lässt viel Spielraum. Laut Rechtsprechung ist eine bloße Parteimitgliedschaft aber noch kein Grund.
Und für diese Überprüfung ist die Dienstbehörde zuständig?
Ja. Wir haben in Österreich die skurrile Situation, dass die Staatsanwaltschaften zwar „Herren des Verfahrens“ sind und Aufträge vergeben, sich ihre Ermittler bei der Polizei aber nicht aussuchen können. In Deutschland sind die Kriminalbeamten der Staatsanwaltschaft direkt zugewiesen, es gibt eine klare Weisungskompetenz.
Sollte das System in Österreich geändert werden?
Das derzeitige Konstrukt ist ein Kompromiss nach einer jahrelangen Debatte um die Strafprozess-Reform 2008. Eine bessere Variante habe ich auf die Schnelle nicht. Ich denke, es hat sich eingespielt; funktioniert mal besser, mal schlechter.
In der Ibiza-Causa scheint es schlecht zu funktionieren.
Die Konstellation mit der SOKO, die der WKStA und der Staatsanwaltschaft Wien zuarbeitet, ist nicht einfach. Dazu kommt, dass es in der Justiz wohl intern atmosphärische Störungen gibt. Die WKStA ist in einer Sonderposition, die viele nicht akzeptieren.
Wie beurteilen Sie die gegenseitigen Angriffe von SOKO und WKStA im U-Ausschuss?
Die Optik ist unschön. Als Staatsbürger gewinnt man den Eindruck, die eine Behörde wirft der anderen Prügel zwischen die Beine, um selber besser dazustehen. Das gesetzlich festgeschriebene Prinzip der Kooperation führt man durch solche Auftritte ad absurdum.
Welche Szenen sind für Sie besonders bitter?
Der unleserliche Scan (siehe Info-Kasten unten) – das ist stümperhaft und darf nicht passieren. Oder, dass niemand sagt, wo die SMS zwischen Kanzler Kurz und Ex-Vizekanzler Strache geblieben sind. Das zahlt alles auf das Konto der Kritiker ein, die von Vertuschung und schlechten Ermittlungen sprechen.
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