Stornofonds für Schulveranstaltungen wird ausgeweitet

Bildungsminister Heinz Faßmann
Tag der Offenen Tür nur bei Ampelfarbe Grün und Gelb. Bildungsministerium rät von Maturabällen ab.

Mehrtägige Schulveranstaltungen wie Skikurse sollen im heurigen Schuljahr trotz Corona-Pandemie möglich sein. Leuchtet die Corona-Ampel an einer Schule allerdings orange oder wird der Bezirk um den Zielort von der Ampelkommission auf Orange gestellt, muss die Veranstaltung abgesagt werden. Für diese Fälle hat das Bildungsministerium nun den im Frühjahr eingerichteten Stornofonds ausgeweitet. Das soll den Schulen auch ermöglichen, mit einer Stornierung länger zuzuwarten.

Man habe mit dem Stornofonds im Frühjahr gute Erfahrungen gemacht und so vermeiden können, dass Eltern auf den Kosten von ausgefallenen Schulveranstaltungen sitzen bleiben. Deshalb habe man ihn nun ausgeweitet, so Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP). "Gelingt es den Schulen nicht, eine kostenlose Stornierung einer Veranstaltung zu erreichen, springt der Härtefall-Fonds ein." Einreichungen sind ab November möglich, mit der Auszahlung wird nach dem für Herbst geplanten Beschluss des entsprechenden Gesetzes begonnen. Voraussetzung für Mittel aus dem Fonds ist, dass die verpflichtende Risikoanalyse der Schule vor der Buchung negativ ausgefallen ist oder die Ampelfarbe sich geändert hat.

Generell ermögliche die Ausweitung des Härtefonds den Schulen, Veranstaltungen erst später zu stornieren. Letztmöglicher Zeitpunkt für die Einreichung ist der 30. Juli 2021.

Das Ministerium hat unterdessen den Schulen auch Empfehlungen für weitere Veranstaltungen vorgelegt: So seien Tage der Offenen Tür bei Ampelfarbe Grün und Gelb unter Einhaltung der Hygienebestimmungen möglich, es solle aber auf zeitlich gestaffelte Kleingruppen oder eine Verlegung ins Internet gesetzt werden. Schaltet das Ministerium die Ampel an den Schulen auf Orange oder Rot, sind ausschließlich virtuelle Führungen, Livestreams etc. erlaubt.

Maturabälle seien zwar keine Schulveranstaltungen und hier seien die Vorgaben für Veranstaltungen und Gastronomie gültig. Dennoch rät das Ministerium im Herbst und Winter 2020/21 von der Durchführung ab.

Kommentare