Flüchtlingslager für Volksanwälte tabu

APA8691618-2 - 20072012 - TRAISKIRCHEN - ÖSTERREICH: ZU APA-TEXT II - THEMENBILD - Illustration zum Thema Flüchtlingslager. Im Bild: Eine Ansicht des Flüchtlingslagers in Traiskirchen, aufgenommen am Dienstag, 20. Oktober 2009. APA-FOTO: HANS KLAUS TECHT
Stoisits vs. Mikl: Die Volksanwaltschaft wollte prüfen, doch das Innenministerium verweigerte den Zutritt.

Kräftemessen zwischen Volksanwaltschaft und Innenministerium: Grund ist, dass einer Kommission der Volksanwaltschaft, die menschenrechtliche Standards zu prüfen hat, der Zutritt zu Teilen des Flüchtlingslagers in Traiskirchen zwei Mal auf Weisung des Innenministeriums verwehrt wurde.

Flüchtlingslager für Volksanwälte tabu
Johanna Mikl-Leitner, Mikl Leitner, Ministerin, Bundesministerin für Inneres
Anlass der Besuche ist das neue Mandat, das die Volksanwaltschaft seit Juli auf Basis eines UN-Abkommens, das Österreich europaweit beispielhaft umgesetzt hat, erfüllt. Es ermächtigt die Kommissionen, Orte zu prüfen, an welchen Menschen auf gesetzlicher Basis die Freiheit entzogen wird oder entzogen werden kann(siehe unten).

Auf dem Traiskirchner Lagergelände finden sich eine Polizeistation, das Erstaufnahmezentrum (ein Gebäude, in dem persönliche Daten und Asylgründe erhoben werden sowie Fingerabdrücke gemacht werden, Anm.) und die Bundesbetreuung – Quartiere in großen Gebäuden, in dem die Asylwerber auf eine andere Bleibe in einem Bundesland warten.

Die erste Stelle des Lagers durfte die Kommission noch besuchen, doch der Rest war tabu. Argument: Es gehe, so die Begründung, im Sinn des UN-Mandates nicht um Orte der Anhaltung.

Flüchtlingslager für Volksanwälte tabu
Die Volksanwaltschaft sieht das anders: Laut Asylgesetz könnten Asylwerber daran gehindert werden, das Erstaufnahmezentrum zu verlassen. Außerdem müssten sich die Neuankömmlinge 120 Stunden zur Verfügung halten. Das ist jene Zeit, in der geklärt werden soll, ob der Betreffende zum Asylverfahren zugelassen wird.

Ein Kontakt nur mit neu Angekommenen sei nicht möglich, weil sie mit anderen Asylwerbern, die länger da sind, gemeinsam untergebracht würden. Deshalb reiche es nicht, nur die Polizeistation besuchen zu dürfen. Volksanwältin Terezija Stoisitis: „Für uns ist klar: Anhaltungen darf es geben. Außerdem gibt es jugendliche Asylwerber, die der Jugendwohlfahrt unterstehen. Diese Gruppe erfasst das UN-Mandat eindeutig.“

Prüfverfahren

Die Volksanwaltschaft hat nun ein Prüfverfahren eingeleitet, das Klarheit bringen soll – und zwar nicht nur zu Traiskirchen, sondern auch zum zweiten Aufnahmezentrum im oberösterreichischen Thalham. An Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) ging ein mehrseitiges Schreiben, das bis 1. März beantwortet werden soll.

Das Innenministerium werde „fristgerecht“ antworten, sagt Ministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck.

Vertrag Die Volksanwaltschaft hat das verfassungsrechtliche Mandat zum Schutz der Menschenrechte. Basis ist ein völkerrechtlicher Vertrag im Rahmen der UNO (OPCAT-Abkommen). Es darf überall dort geprüft werden, wo Menschen auf Basis von Gesetzen die Freiheit entzogen wird oder entzogen werden kann.

Prüf-Auftrag In Österreich können 4600 Einrichtungen (private und öffentliche) geprüft werden – von Polizeistationen über Gefängnisse, Psychiatrien bis zu Einrichtungen der Jugendwohlfahrt und Altenheime.

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