Steuerreform: Änderung bei der Entlastung niedriger Einkommen
Die türkis-grüne Bundesregierung beschließt heute im Ministerrat das endgültige Gesetz zur ökosozialen Steuerreform. Zentraler Punkt: Österreich führt erstmals eine -Steuer ein, schüttet im Gegenzug aber einen regional gestaffelten Klimabonus an alle aus, die hierzulande ihren Lebensmittelpunkt haben.
Die spannendste Frage, nämlich wie genau der Klimabonus ausbezahlt wird, bleibt offen. Dieses Detail soll dann per Verordnung geklärt werden – so schnell wie möglich. Das Klimaschutzministerium arbeite mit internen und externen Experten am "operativen Teil", heißt es auf KURIER-Anfrage. Doch auch im fertigen Gesetz zur Steuerreform wird es im Vergleich zum Begutachtungsentwurf noch Änderungen geben.
Ursprünglich wollte die Regierung niedrige und mittlere Einkommen entlasten, indem sie die Krankenversicherungsbeiträge senkt. Die Senkung sollte Monatseinkommen bis zu 2.500 brutto zugute kommen und bis zu diesem Betrag von 1,7 auf 0,2 Prozentpunkte eingeschliffen werden.
Niedrige Einkommen über SV-Bonus entlasten
Die Sozialversicherungen kritisierten diese Variante. Begründung: Die Lohnverrechnungsprogramme der ÖGK müssten bis 1. Jänner 2022 neu programmiert werden, um die neuen Beitragssätze überhaupt berechnen zu können. Es gab auch verfassungsrechtliche Bedenken.
Gegenvorschlag, den vor allem die ÖGK und die Arbeiterkammer ins Treffen führten: Niedrige Einkommen könnte man auch über den bereits bestehenden Sozialversicherungs-Bonus entlasten. Dieser ist an das Steuerkonto gebunden, das alle Einkommen einer Person kumuliert. "Das dürfte jetzt auch so kommen. Wir sind recht froh, das wir da gemeinsam erfolgreich auf die Parlamentsparteien eingewirkt haben", sagt ÖGK-Obmann Andreas Huss.
Bis zu 250 Euro Entlastung
Statt Einkommen über die KV-Beiträge zu entlasten, wird nun offensichtlich das Einkommensteuergesetz novelliert.
Demnach wird der SV-Bonus von bisher 400 auf maximal 650 Euro pro Jahr erhöht. Dabei kommt eine Einschleifregelung bei Einkommen von 16.000 bis 24.500 Euro zur Anwendung - diese lag bisher bei 15.500 bis 21.500 Euro. Für Arbeitnehmer wäre somit eine höhere Rückerstattung von SV-Beiträgen möglich, und zwar bis zu 55 Prozent bestimmter Werbungskosten. Bei der Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung kann so eine Entlastung bis zu 250 Euro erreicht werden.
Für Pensionisten werden der Pensionistenabsetzbetrag wie auch der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag angehoben. Sie sollen künftig 825 Euro beziehungsweise 1.214 Euro betragen. Dieser Betrag lag bisher bei 600 Euro bzw. 964 Euro.
Und: Künftig können sich Pensionisten demnach 80 Prozent bzw. maximal 550 Euro der SV-Beiträge rückerstatten lassen. Bisher waren 75 Prozent bzw. 300 Euro möglich. Auch das soll ab 2021 gelten.
Gleichzeitig sollen die Beträge der Pensionseinkünfte für die die Einschleifregelungen anzuwenden sind, erhöht werden. Im Rahmen der Veranlagung sollen künftig bei der SV-Rückerstattung bis zu 80 Prozent der SV-Beiträge bzw. maximal 550 Euro erstattet werden können.
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