Sterbehilfe: VfGH berät im Oktober über derzeit geltendes Verbot

THEMENBILD: VERFASSUNGSGERICHTSHOF (VFGH)
Vier Antragsteller halten Verbot der aktiven Sterbehilfe für verfassungswidrig.

Der Verfassungsgerichtshof berät in seiner Herbst-Session erneut über das derzeit gültige Verbot der aktiven Sterbehilfe in Österreich. Vier Antragsteller, darunter zwei Schwerkranke, halten das Verbot sowie jenes betreffende der Mitwirkung am Suizid für verfassungswidrig und haben daher die Aufhebung dieser beiden Bestimmungen des Strafgesetzbuches beantragt.

Nach Paragraf 77 und 78 des Strafgesetzbuches ist aktive Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) sowie Mitwirkung am Suizid verboten. Beides ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Die Antragsteller argumentieren, dass durch die geltende Rechtslage leidende Menschen gezwungen werden, entweder entwürdigende Verhältnisse zu erdulden oder - unter Strafandrohung für Helfer - Sterbehilfe im Ausland in Anspruch zu nehmen.

Der Fall war bereits im Juni Gegenstand von Beratungen des VfGH. Zur weiteren Klärung wird bereits am Donnerstag, 24. September eine öffentliche mündliche Verhandlung durchgeführt. Danach wird der Gerichtshof die Beratungen in seiner Herbst-Session fortsetzen und gegebenenfalls einen weiteren Verhandlungstermin anberaumen. Der Termin für die Verkündigung der Entscheidung wird später bekannt gegeben (entweder schriftlich oder mündliche Verkündung).

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