Sterbehilfe: Bis März nur zwei Menschen mit Sterbeverfügung

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Sieben ärztliche Aufklärungsgespräche - 174 Anfragen an die Patientenanwälte.

Das seit Jahresbeginn geltende Sterbeverfügungsgesetz findet bisher kaum Anwendung. Wie Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der NEOS mitgeteilt hat, haben in den ersten drei Monaten dieses Jahres nur zwei Menschen eine Sterbeverfügung errichtet - eine Person in Wien und eine in Kärnten. Sieben Personen haben ein ärztliches Aufklärungsgespräch geführt: Fünf in Kärnten, je eine in Wien und Salzburg.

Seit Anfang des Jahres ist die Regelung für die Sterbehilfe in Kraft. Demnach können dauerhaft schwer oder unheilbar Kranke, die Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen wollen, eine Sterbeverfügung errichten. Dafür sind aber Aufklärungsgespräche mit Ärzten verpflichtend. Zwei Mediziner müssen unabhängig voneinander bestätigen, dass die sterbewillige Person entscheidungsfähig ist und freiwillig aus dem Leben scheiden möchte, einer davon muss über eine palliativmedizinische Ausbildung verfügen. Die Errichtung der Sterbeverfügung erfolgt durch einen Notar.

Bei den Patientenanwaltschaften sind nach Angaben von deren Sprecher Gerald Bachinger von Jänner bis März 174 Anfragen im Kontext des Sterbeverfügungsgesetzes eingelangt. "Ein Großteil davon sei auch als Beschwerde zu sehen, weil die Patientenanwaltschaften diese Personen darüber informierten, dass wegen fehlender Personalressourcen aktuell keine Sterbeverfügungen errichtet werden könnten", heißt es in der der APA vorliegenden Anfragebeantwortung Rauchs, über die am Donnerstag auch "Der Standard" berichtete.

Der Anwalt der einstigen Beschwerdeführer, Wolfram Proksch, hatte bereits Ende März angekündigt, sich nochmals an den Verfassungsgerichtshof wenden zu wollen, weil das Gesetz in der Praxis nicht so funktioniere, wie es sollte. Die Politik hatte die Möglichkeit zum assistierten Suizid erst nach einem Erkenntnis des VfGH geschaffen, das Höchstgericht hatte das bis dahin strenge Verbot der Hilfe zur Selbsttötung für verfassungswidrig erklärt.

Begleitend zum Sterbeverfügungsgesetz ist auch ein Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung beschlossen worden. In einer weiteren Anfragebeantwortung bestätigt Rauch, dass der Bund dafür wie vorgesehen heuer 21 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Im kommenden Jahr soll der Betrag laut Gesetz auf 36 Mio. Euro und 2024 auf 51 Mio. Euro ansteigen.

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