Untaugliche Zivildiener: Behörde darf Zweitgutachten beim Arzt beauftragen

Untaugliche Zivildiener: Behörde darf Zweitgutachten beim Arzt beauftragen
Eine neue Zivildienstgesetz-Novelle soll sinkender Tauglichkeit entgegenwirken und den Zivildienst attraktiver machen.

Von Bernhard Gaul und Leonie Tupy

Alle 18-jährigen Männer bekommen irgendwann den Stellungsbefehl, wo sie von Ärzten auf Tauglichkeit gemustert werden. Sofern die Stellungskommission eine Untauglichkeit feststellt, muss der junge Mann weder zum Bundesheer, noch zum Zivildienst.

Alle Tauglichen können sich dann entscheiden, ob sie beim Bundesheer ihren Präsenzdienst ableisten, oder doch zum (längeren) Zivildienst wechseln. Offenbar gibt es aber viele, die nach der Stellungskommission und vor Dienstantritt beim Zivildienst mit ärztlichen Gutachten ihre Untauglichkeit bescheinigen. Das soll künftig nicht mehr so einfach sein.

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