Staatsanwaltschaft bestätigt Ermittlungen gegen Philippa Strache
Gegen Philippa Strache ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Veruntreuung eingeleitet worden. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Wien am Montag nun auch offiziell. Gegen ihren Mann, Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, wird seit Ende September ebenfalls ermittelt, wie schon länger bekannt ist. Dem Ex-Vizekanzler wird vorgeworfen, ein Spesenkonto der Partei auch für private Zwecke verwendet zu haben.
Verdacht der Scheinrechnungen
Ebenfalls beschuldigt werden der ehemalige Leibwächter von Strache und seine ehemalige Büroleiterin. Sie sollen laut Staatsanwaltschaft Privatausgaben über Scheinbelege der Partei verrechnet haben. Den Verdächtigen droht damit eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Der Bodyguard und die Büroleiterin wurden bereits einvernommen. Berichten zufolge soll der Security-Mitarbeiter Rechnungen und Belege vorgelegt haben, die das Ehepaar Strache schwer in Bedrängnis bringen könnten.
Heinz-Christian und Philippa Strache wurden bisher nicht einvernommen. Wann eine Einvernahme stattfinden soll, konnte die Staatsanwaltschaft am Montag nicht sagen. Die Straches haben die Vorwürfe um falsche Spesenabrechnungen stets zurückgewiesen. Auch Vorwürfe, Philippa habe auf Parteikosten Kleidung und Handtaschen gekauft, wurden vehement bestritten.
Strache wäre nur wilde Abgeordnete
Ob die offiziell bestätigten Ermittlungen gegen Philippa Strache Einfluss auf ihre Entscheidung, ob sie ihr Nationalratsmandat annehmen wird, haben werden, ist unklar. Zuletzt hatte sie angekündigt, bis zur Sitzung der Bundeswahlbehörde am Mittwoch noch überlegen zu wollen. Verzichtet sie bis dahin nicht freiwillig auf ihr Mandat, steht ihr ein Sitz im Nationalrat zu - allerdings nicht als Teil des blauen Parlamentsklubs, wie die FPÖ bereits angekündigt hat.
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