Spritpreisverordnung verlängert: Preise dürfen nur einmal täglich steigen

Genol Zapfsäulen für Super 95 und Diesel an einer Tankstelle.
Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer hat die Spritpreisverordnung um drei Jahre verlängert.

Zusammenfassung

  • Die Spritpreisverordnung wird bis Ende 2028 verlängert, Preiserhöhungen sind weiterhin nur einmal täglich um 12 Uhr mittags erlaubt, Senkungen jederzeit möglich.
  • Österreichs Treibstoffpreise liegen laut Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer deutlich unter dem EU-Schnitt, vor allem bei Benzin.
  • Tankstellen müssen Preisänderungen an die E-Control melden, Verbraucher können Preise über einen Online-Rechner vergleichen.

Preiserhöhungen für Treibstoffe werden auch in den kommenden drei Jahren nur einmal täglich, nämlich um 12 Uhr mittags, vorgenommen werden können. Senkungen bleiben hingegen jederzeit möglich. 

Die entsprechende Spritpreisverordnung, die mit Jahresende ausgelaufen wäre, wurde nun von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) bis Ende 2028 verlängert. Mit dieser Maßnahme sichere man stabile Regeln, stärke den Wettbewerb und halte die Preise spürbar niedriger.

Die österreichischen Treibstoffpreise liegen laut Hattmannsdorfer merkbar unter dem Schnitt des Euroraumes, was er u.a. auf die Verordnung zurückführt. Besonders deutlich sei dies bei den Preisen für Benzin: Pro Liter Euro-Super zahle man in Österreich durchschnittlich 17,7 Cent weniger. Im Vergleich zu Deutschland liege der Preis für Euro-Super sogar 21,4 Cent niedriger. 

Der Liter Diesel sei mit einer Differenz von 5,7 Cent marginal günstiger als im Schnitt des Euroraumes. Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) hatte hingegen zuletzt gegenüber der APA kritisiert, dass sinkende Preise auf den internationalen Märkten in Österreich nicht weitergegeben würden, weshalb er Gegenmaßnahmen androhte.

Spritpreisverordnung gibt es seit 2009

Die Preisverordnung gibt es seit Mitte 2009. Damals wurde festgelegt, dass Preiserhöhungen nur zu Betriebsbeginn zulässig seien. Mit der Evaluierung und Novellierung der Regelung im Jahr 2011 wurde der Zeitpunkt der täglichen Preiserhöhungsmöglichkeit dann auf 12 Uhr mittags verschoben.

Das österreichische Modell verpflichtet die Tankstellenbetreiber weiters dazu, dass Preisänderungen immer an die Preistransparenzdatenbank der E-Control gemeldet werden müssen. Darauf aufbauend betreibt die E-Control einen öffentlichen Preisvergleichsrechner (externer Link). Über diesen können Verbraucherinnen und Verbraucher die Preise in ihrer Umgebung vergleichen und das günstigste Angebot wählen.

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