SPÖ will Maskengebot im Parlament in der Verfassung

SONDERSITZUNG NATIONALRAT: KICKL/WÖGINGER
Maskenverweigerung soll 500 Euro kosten. Mit dem Maskengebot in der Verfassung soll weniger kompliziert umzusetzen sein.

Dass die FPÖ-Abgeordneten großteils keine Masken im Parlament tragen, obwohl die Hausordnung das vorschreibt, sorgt seit einiger Zeit für Ärger. Die ÖVP will mittels einer Änderung der Geschäftsordnung Strafen von 500 Euro einführen, die SPÖ hat nun eine neue Variante eingebracht. Sie will das Maskengebot in die Verfassung schreiben lassen, weil dies rascher ginge und weniger kompliziert sei.

Wie der stellvertretende Klubchef Jörg Leichtfried gegenüber der APA ausführte, könnte mit so einem Vorgehen die entsprechende Bestimmung bereits am morgigen Donnerstag vom Nationalrat beschlossen werden. Zudem könnte eine Maskenpflicht auch im Bundesrat gleich miterledigt werden. Schließlich bestehe mehr Rechtssicherheit, könnte doch eine Änderung der Geschäftsordnung (durch die FPÖ) beim VfGH bekämpft werden.

Dass er eine Maskenpflicht befürwortet, für die es bei Zuwiderhandeln auch Strafen gibt, ist für Leichtfried eine Frage der Gerechtigkeit: "Wenn es für die Bevölkerung eine Maskenpflicht mit Sanktionen gibt, dann muss das auch für Politikerinnen und Politiker gelten."

Die Verfassungsbestimmung soll nach Vorstellung der SPÖ während der Corona-Pandemie wirksam sein. Vorläufig wäre eine Gültigkeit bis 31. Juli vorgesehen.

Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro

Im Antragstext heißt es, bei Betreten und Verweilen in Parlamentsgebäuden hätten Abgeordnete zum Nationalrat, Mitglieder des Bundesrates und des Europäischen Parlaments eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 oder eine mindestens gleichwertige Maske zu tragen. Ausnahmen wären - wie schon in der Hausordnung festgelegt - z.B. gesundheitliche Gründe, Schwangerschaften, aber auch Redebeiträge oder die Vorsitzführung.

Bei Zuwiderhandeln könnten die Präsidenten der beiden Parlamentskammern jeweils nach Beratung mit der Präsidialkonferenz ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro festlegen. Ein Einspruch wäre möglich, die Letztentscheidung käme dem jeweiligen Geschäftsordnungsausschuss zu.

Welche Variante man auch immer wählt, es wird eine Verständigung zwischen Koalition und SPÖ nötig sein, da die Bestimmung jedenfalls eine Zwei-Drittel-Mehrheit braucht. Der Vorschlag der Sozialdemokraten wurde bereits an die anderen Klubs übermittelt.

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