SPÖ will Erbschaft ab 300.000 Euro besteuern
Die Regierung verhandelt beinahe schon pausenlos über das Sparpaket. Am Freitag trafen einander Kanzler Werner Faymann und Vizekanzler Michael Spindelegger zum nächsten Geheimgipfel – unterstützt von ÖVP-Finanzministerin Maria Fekter und den SPÖ-Staatssekretären Josef Ostermayer und Andreas Schieder. Dabei überreichte der Kanzler dem Vizekanzler ein Schriftstück, mit dem Letzterer so gar keine Freude hat: Das SPÖ-Konzept für eine neue Erbschafts- und Schenkungssteuer. Seit dem Jahr 2008 gibt es in Österreich keine derartige Steuer mehr. Die SPÖ will sie unbedingt wieder einführen, die ÖVP ist strikt dagegen. Faymann hat sich offenbar Ratschläge von der deutschen Kanzlerin Angela Merkel geholt: Die SPÖ-Pläne orientieren sich stark am deutschen Modell. Trotz hoher Freibeträge und Ausnahmen für Betriebe rechnet die SPÖ mit Einnahmen von 450 bis 500 Millionen Euro jährlich. Zum Vergleich: Die alte Erbschaftssteuer, die vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden war, brachte zuletzt etwa 150 Millionen Euro.
Die Eckpunkte des SPÖ-Modells
Steuerpflicht besteht demnach für
Erbschaften, Schenkungen, Zweckzuwendungen und Vermögen einer Privatstiftung (wie in Deutschland, wo bei Familienstiftungen alle 30 Jahre eine Erbersatzsteuer anfällt).
Zwei Steuerklassen soll es geben. Klasse I: Kinder, Eltern, Ehe- oder Lebenspartner. Klasse II: alle anderen. In Deutschland gibt es drei Steuerklassen, dort werden auch geschiedene Ehepartner, Geschwister und deren Kinder steuerlich bevorzugt.
Freibeträge betragen je nach Steuerklasse bis zu 300.000 Euro. Bisher hatte die SPÖ weit höhere Freigrenzen in Aussicht gestellt.
Steuersätze sollen progressiv und nach Steuerklasse gestaffelt sein.
Bemessungsgrundlage ist das gesamte Vermögen, das vererbt, verschenkt oder gestiftet wird, zum Verkehrswert (auch bei Grund und Immobilien).
Ausnahmen für Betriebe sollen die Wirtschaft besänftigen. Hier hält sich die SPÖ weitgehend an das deutsche Modell: Geplant ist ein Freibetrag von 85 Prozent des gesamten Betriebsvermögens. Voraussetzung ist die Fortführung eines Betriebes. Wird innerhalb von fünf Jahren verkauft, entfällt die Befreiung rückwirkend. Bei Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern muss der Beschäftigtenstand über fünf Jahren weitgehend gehalten werden. Aus der ÖVP gab es gestern keinen Kommentar zu den SPÖ-Plänen. Die ÖVP will bekanntlich vorwiegend über Sparen reden, nicht über neue Steuern. Die Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer gilt bei den Schwarzen als rotes Tuch. Erst in der Vorwoche hatte Finanzministerin Maria Fekter im Parlament erklärt, eine neue Erbschaftssteuer schließe sie aus.
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