SPÖ für Aufnahme von Pflegekräften in Schwerarbeiterregelung
Anlässlich der vor wenigen Tagen bekannt gegebenen Ausweitung der Schwerarbeitspension für Justizwachebeamte plädiert SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner dafür, diese auch allen Pflegekräften zugänglich zu machen.
1.700 Euro Ausbildungsgeld
Außerdem pocht sie darauf, viel mehr in Ausbildung zu Investieren und Pflegeschüler gleich zu behandeln mit Polizeischülern, indem sie ein 1.700-Euro-Ausbildungsgeld erhalten. "Pflege ist Schwerstarbeit - körperlich und psychisch", begründet Rendi-Wagner das Ansinnen.
Schwerstarbeiterregelung
"Es ist höchste Zeit, diesen wichtigen Einsatz für unsere Gemeinschaft endlich anzuerkennen und Pflegekräfte zu entlasten. Pflegekräfte sollen daher mit 60 Jahren in Pension gehen können. Denn viele können diese schwere Arbeit nicht bis zum Alter von 65 leisten", so Rendi-Wagner.
Bis 2030 werden in Österreich rund 100.000 Pflegekräfte fehlen. Der Pflegenotstand sei bereits jetzt bittere Realität. An Pflegeberufen Interessierte schrecken oft vor den schwierigen Arbeitsbedingungen und Hürden auf dem Weg zum Pflegeberuf zurück.
Seit 2007 gibt es die Schwerarbeitspension. Polizisten und Soldaten fallen unter die Schwerarbeitsregelung und ab 2023 unter bestimmten Kriterien auch Justizwacheorgane. Die SPÖ will, dass auch Gesundheits- und Krankenpfleger in Schwerarbeitspension gehen können.
"Pflege ist Schwerstarbeit"
Die Pflege sei körperlich und psychisch sehr fordernd, etwa das Bewegen und Umbetten bettlägeriger Patienten - diese Tätigkeit könne daher sehr oft nicht bis zum 65. Lebensjahr ausgeübt werden.
Doch derzeit sei die Schwerarbeitspension für Gesundheits- und Krankenpfleger praktisch nicht zugänglich. Sowohl die Definition von Schwerarbeit als auch die vorausgesetzten - nicht zu erreichenden - Versicherungsjahre verwehren den Pflegekräften die Schwerarbeitspension.
Zudem seien rund 85 Prozent der Pflegekräfte Frauen - mit dem sukzessiven Anstieg des Frauenpensionsantrittsalters ab 2024 werden immer mehr Pflegekräfte länger als bis zum 60. Lebensjahr in Beschäftigung sein. Frauendominierte Berufe würden hier gegenüber männerdominierten Berufen benachteiligt, so die SPÖ.
Lehrzeiten müssten angerechnet werden
Gesetzliche Voraussetzung für die Schwerarbeitspension mit 60 Jahren sind mindestens 45 Versicherungsjahre, wobei innerhalb der letzten 20 Kalenderjahre vor dem Pensionsstichtag mindestens 10 Schwerarbeitsjahre geleistet werden mussten.
Dabei werden Ausbildung und Praxiszeiten nicht angerechnet - 45 Versicherungsjahre seien derzeit daher nicht zu erreichen. Die SPÖ fordert, dass diese Ausbildungszeiten - wie z.B. Lehrzeiten in anderen Berufen - angerechnet werden.
500 Euro Umsteigerbonus als Anreiz
Die Sozialdemokraten verlangen zudem ein Ausbildungsgehalt für Neueinsteiger von 1.700 Euro brutto, einen Bonus für Umsteiger (500 Euro im Monat zusätzlich zum Arbeitslosengeld), eine Verdoppelung der Ausbildungsplätze, eine kostenlose Pflegeausbildung und attraktivere Arbeitsbedingungen wie etwa eine 6. Urlaubswoche.
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