1993 wurde er rechtskräftig wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Bereits 1988 war er wegen falscher Zeugenaussage vor dem AKH-Untersuchungsausschuss schuldig gesprochen worden und trat als CA-Generaldirektor (seit 1981) zurück.
Karl-Heinz Grasser Der FPÖ-Politiker Grasser war noch ein Jahr jünger, 31, als er 2000 Finanzminister der ÖVP-FPÖ-Regierung unter Wolfgang Schüssel wurde. In seine Amtszeit (bis 2007, 2003 ff. parteifrei auf VP-Ticket) fiel die Privatisierung von 60.000 Bundeswohnungen der Bauen und Wohnen GmbH (Buwog) im Jahr 2004. Ab 2009 wurde in der Causa ermittelt, 2017 startete der Prozess. Laut Anklageschrift soll Grasser als Finanzminister über die Mitangeklagten Walter Meischberger und Peter Hochegger geheime Informationen weitergegeben und dafür Geld kassiert haben. Nach 168 (!) Prozesstagen über drei Jahre wurde Grasser im Dezember letzten Jahres – nicht rechtskräftig – zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt (Meischberger zu sieben, Hochegger zu sechs Jahren).
Peter Kaiser Der amtierende Kärntner Landeshauptmann (seit 2013) war gemeinsam mit anderen Kärntner SP-Landespolitikern in die sogenannte „Top Team“-Affäre verwickelt. 2012 wurden sie von der Kärntner Landesregierung unter Gerhard Dörfler (FPÖ) wegen Untreue angezeigt: Sie hätten als Regierungsmitglieder in den Jahren 2008/09 Aufträge im Volumen von 390.000 Euro an die SP-eigene Werbeagentur „Top Team“ vergeben; Konkurrenzangebote seien nicht eingeholt worden, die in den Rechnungen genannten Leistungen „kaum nachvollziehbar überprüfbar“. Zwei Wochen vor der Landtagswahl 2018 hat die WKStA das Verfahren gegen Kaiser – er war als einziger Beschuldigter übrig geblieben – eingestellt.
Werner Faymann / Josef Ostermayer 2011 erstattete die FPÖ gegen Bundeskanzler Werner Faymann und seinen damaligen Kabinettsleiter Josef Ostermayer (beide SPÖ) Strafanzeige wegen Untreue, Verstoßes gegen das Aktiengesetz und Amtsmissbrauchs: Faymann habe während seiner Amtszeit als Infrastrukturminister (2007/08) die ihm damals unterstehenden Staatsunternehmen ÖBB und Asfinag zum Inserieren in Boulevardmedien (Kronenzeitung, Österreich, Heute) gezwungen und sich solcherart die Gunst dieser Medien erkauft. Zwei Jahre später stellte die Staatsanwaltschaft Wien das Verfahren ein. Weder für die Asfinag noch für die ÖBB sei ein Schaden im strafrechtlichen Sinn nachweisbar gewesen. Im Gegenteil, die Einschaltungen seien sogar positiv gewesen bzw. hätten „jeweils positiven Informations- bzw. Werbecharakter“ beinhaltet.
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