Spekulationsverbot per Gesetz: Einigung im Jänner möglich

APA5921354 - 18112011 - WIEN - ÖSTERREICH: BM Maria Fekter und BM Reinhold Mitterlehner während einer Sitzung des Nationalrates im Parlament in Wien am Freitag, 18. November 2011. APA-FOTO: ROLAND SCHLAGER
1. Verhandlungsrunde. SPÖ und ÖVP sprechen von Annäherung. Salzburgs Finanzlandesrat weist Rechnungshof-Vorwurf der Täuschung zurück.

Die Aussicht, rasch zu einem gesetzlichen Spekulationsverbot zu kommen,wird besser: Nach der ersten Verhandlungsrunde von SPÖ und ÖVP gestern, Freitag, sprachen beide Seiten von einem guten Gespräch.

Die SPÖ will eine Verfassungsbestimmung mit Zwei-Drittelmehrheit im Parlament, die ÖVP einen Bund-Länder-Vertrag, (15a-Vereinbarung), der in allen neun Ländern umgesetzt werden muss. Laut Verhandlerkreisen sieht es so aus, als könnte beiden Seiten gedient werden – nämlich so: In einer 15a-Vereinbarung sollen die Spielregeln des Finanzmanagements des Bundes festgelegt werden. Das sei „außer Streit“, heißt es. Die Richtlinien der Bundesfinanzierungsagentur, wonach dort geborgtes Geld nicht für riskante Veranlagungen verwendet werden darf, sollen gesetzlich fixiert werden. Damit alle ihr Gesicht wahren, könnte es zudem eine Verfassungsbestimmung geben, die zu einer konservativen Veranlagung verpflichtet. Diese Lösung hat zuletzt SPÖ-Finanzstaatssekretär Schieder favorisiert. Tenor: Ein Spekulationsverbot solle als „Zielbestimmung“ – etwa wie das Gebot der Sparsamkeit – im Finanzverfassungsgesetz verankert werden. Für die Umsetzung brauche es dann ohnehin weitere Gesetze, die auch mit den Ländern verhandelt werden müssten.

Das Spekulationsverbot wird im Jänner auch im Parlament Thema: Die FPÖ plant dazu eine Sondersitzung.

Showdown vor Gericht

In Salzburg wehrt sich indessen Finanzlandesrat David Brenner gegen Vorwurf des Rechnungshofes (RH), er sei bei den Prüfungen getäuscht worden. Dies hatte RH-Präsident Josef Moser im KURIER-Gespräch gesagt. Brenner sagte, es sei nicht im Interesse des Landes gewesen, den RH zu täuschen oder gefälschte Dokumente vorzulegen.

Die Landesbedienstete Monika R., die für die Spekulationsverluste von 340 Millionen Euro verantwortlich sein soll, bekämpft indessen ihre fristlose Entlassung bei Gericht. Die Klage auf „Feststellung des aufrechten Dienstverhältnisses“ ist gestern, Freitag, beim Arbeits- und Sozialgericht eingegangen. Eine erste Verhandlung findet am 1. Februar 2013 statt.

Als Zeugen sollen Landeshauptfrau Gabi Burgstaller, David Brenner, der Leiter der Finanzabteilung Eduard Paulus, der Direktor des Landesrechungshofes sowie Beamte der Finanzabteilung geladen werden.

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