Sparpaket: Was ab 1. April gilt

Sparpaket: Was ab 1. April gilt
Fast 28 Milliarden Euro sollen bis 2016 aufgebracht werden. In wenigen Tagen wird der Immobilienverkauf teurer.

Es ist ernst: Ab 1. April gelten die ersten Maßnahmen des Sparpaketes, das am Mittwoch nach heftiger Kritik der Opposition im Parlament mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossen worden ist.

Das fast 28 Milliarden schwere Programm gilt bis 2016. Dann soll das Defizit null betragen – und die Verschuldung von derzeit 74,4 Prozent des Bruttoinlandsproduktes auf 70 Prozent gesunken sein. Etwa ein Drittel der Summe ist ungewiss. Grund: Offen sind Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer und der Schwarzgeld-Steuer für in der Schweiz geparktes Vermögen sowie Vereinbarungen mit den Ländern.

Ab dem Wochenende gibt es neben dem Aufnahmestopp beim Bund erste Steuererhöhungen. Der KURIER beantwortet Fragen zu den wichtigsten Maßnahmen, die dann in Kraft treten.

Was ändert sich bei der Immobilienbesteuerung?
Veranschlagt mit zwei Milliarden Euro: Bisher bestand Steuerpflicht, wenn die Immobilie nach zehn Jahren des Besitzes verkauft wurde. Diese Frist gilt ab April nicht mehr. Unterschieden wird beim Steuersatz zwischen altem und neuem Vermögen. Die Abgabe wird vom Notar oder Anwalt, der den Verkauf abwickelt, einbehalten.

Was ist neues Vermögen?
Darunter fallen Gebäude, Liegenschaften und Gründe, die ab dem 1. April 2002 erworben wurden. Beispiel: Ein Haus wurde 2005 um 150.000 Euro gekauft und wird im Mai 2012 um 200.000 Euro verkauft. Der Wertzuwachs von 50.000 Euro wird mit 25 Prozent besteuert. An den Staat gehen 12.500 Euro.

Was ist altes Vermögen?
Darunter fallen Gebäude, Liegenschaften und Baugründe, die vor dem 1. April 2002 erworben wurden. Beispiel: Ein Haus wurde 1990 um 100.000 Euro gekauft und wird im Mai 2012 um 170.000 Euro verkauft. Der Wertzuwachs von 70.000 Euro wird mit 3,5 Prozent oder 5950 Euro versteuert.

Gibt es Ausnahmen?
Ja, für Hauptwohnsitze und den Verkauf von selbst gebauten Häusern, die in den vergangenen zehn Jahren nicht vermietet wurden.

Was ändert sich, wenn Grün- in Bauland umgewidmet und dann verkauft wird?
Bisher war dieser Vorgang steuerfrei. Künftig wird der Verkaufserlös mit 15 Prozent besteuert. Erfasst werden Grundstücke, die seit 1. 1. 1988 umgewidmet und ab April 2012 verkauft werden. Ein Beispiel: Ein Stück Grünland wurde 1985 um 5000 Euro gekauft und 1995 in Bauland umgewidmet. Im Mai 2012 wird es um 30.000 Euro verkauft. 15 Prozent des Erlöses ergeben 4500 Euro an Steuer.

Was gilt, wenn ich ein Haus oder Grundstück erbe und es später verkaufe?
Steuer ist zu zahlen. Der Steuersatz hängt davon ab, ob es sich um altes oder neues Vermögen handelt.

Was ändert sich bei Bausparförderung und staatlich geförderter Zukunftsvorsorge?
Veranschlagt mit 480 Millionen Euro: Bei alten und neuen Verträgen wird die steuerliche Förderung halbiert – und Anfang 2013 für 2012 geringer ausbezahlt.

Was ist die Pauschalbesteuerung der Zusatzpension?
Veranschlagt mit 900 Millionen Euro: Derzeit werden Zusatzpensionen mit der staatlichen Pension je nach Höhe zwischen 36,5 und 50 Prozent versteuert. Bis 31.10.2012 können Personen, die eine Zusatzpension beziehen, bzw. solche, die heuer 60 Jahre alt werden und später einen Anspruch darauf haben, auf eine einmalige Pauschalbesteuerung umsteigen. Wer umsteigt, muss Ende des Jahres 20 bzw. 25 Prozent des angesparten Kapitales abführen – 20 Prozent an Steuer gelten für eine Jahres-Zusatzpension bis 4200 Euro. Dafür sind später drei Viertel der Zusatzpension steuerfrei.

Mehr zum Thema

  • Hauptartikel

  • Hintergrund

  • Hintergrund

Kommentare