Teuerung ab 1. Juli: Wofür die Österreicher jetzt mehr zahlen müssen

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Von Reisepass bis Krankentransport: Im Zuge des Sparpakets gibt es in zahlreichen Bereichen teils empfindliche Preiserhöhungen.

Am morgigen Dienstag beginnt das zweite Halbjahr und damit kommen auf die Bürger eine Reihe von Änderungen zu. Die schlechte Nachricht: Die meisten davon sind mit beträchtlichen Mehrausgaben verbunden. 

Ein Überblick: 

  • Gebührenerhöhungen: Sie wurden im Zuge des Sparpakets der Regierung beschlossen. Die Ausstellung eines Reisepasses schlägt sich ab 1. Juli nicht mehr wie bisher mit 75,90, sondern mit 112 Euro zu Buche. Die Kosten für den Führerschein klettern von 60,50 auf 90 Euro, und für die Ausstellung eines Personalausweises muss man künftig 91 statt 61,50 Euro hinblättern. Teurer werden auch Namensänderungen: Will man künftig anders heißen, muss man nun 567 Euro statt wie bisher 382,60 entrichten. Für einen Antrag auf Verleihung der Staatsbürgerschaft bezahlt man nunmehr 163 statt 125,60 Euro. Die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte verteuert sich von 74,40 auf 110 Euro, der Waffenpass von 118,40 auf 175.
  • Krankentransporte: Auch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) muss sparen. Deshalb werden ab Dienstag für Krankenbeförderungen (Transporte mit Taxi ohne Sanitäter) 7,55 Euro verrechnet, was der Rezeptgebühr entspricht. Für Krankentransporte (mit Sanitäter) fällt die doppelte Summe (15,10 Euro) an. In der Vergangenheit wurde solche Dienste auf Kassenkosten überaus großzügig in Anspruch genommen. Allein im Jahr 2024 wurden österreichweit rund 2,8 Millionen Transporte mit den Blaulichtorganisationen durchgeführt. Hinzu kommen 1,7 Millionen weitere Krankenbeförderungen durch Transportunternehmen, die ebenfalls von der ÖGK bezahlt werden. Die Neuregelung sieht aber zahlreiche Ausnahmen vor: Allen voran zeitkritische Transporte, weiters Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind sowie gewisse Fahrten wie beispielsweise zur Chemotherapie, Strahlentherapie, Dialyse und Fahrten von Kindern sind vom Selbstbehalt ausgenommen. Außerdem wird es eine Obergrenze für Transport-Selbstbehalte von maximal 28 Fahrten pro Jahr geben.
  • Grunderwerbssteuer: Hier erfolgt ein Lückenschluss. Wenn der Käufer nicht direkt das Grundstück, sondern eine Gesellschaft, die das Grundstück besitzt, erwarb, galt bisher ein ermäßigter Steuersatz. Dies wird nun korrigiert.
  • Umwidmungen:  Bei den positiven (betrieblichen und außerbetrieblichen) Einkünften aus der Veräußerung von umgewidmetem Grund und Boden wird ein Umwidmungszuschlag hinzugerechnet. Dieser beträgt 30 Prozent und muss im Rahmen der Immobilienertragsteuer abgeführt werden.
  • NoVA: Mit 1. Juli tritt die Nova-Befreiung von Kleintransportern in Kraft. Damit sollen vor allem kleinere Betriebe entlastet werden. 

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